Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Erneute Zeugenvernehmung im Rekruten-Prozess scheinbar ohne Ergebnisse

Erinnerungslücken in der Bundeswehr

Im Prozess um die Misshandlung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne hat die erneute Vernehmung von 22 Zeugen auf Antrag der Verteidigung offenbar keine neuen Erkenntnisse gebracht. Mit der neuerlichen Beweisaufnahme nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten die beiden Anwälte eines 28-jährigen früheren Oberfeldwebels aus Dinslaken dessen Unschuld beweisen. Allerdings konnten oder wollten sich die ehemaligen Rekruten am 27. Februar nicht mehr konkret an die Geschehnisse in der Coesfelder Kaserne im August 2004 erinnern. Die Verteidiger gaben nach Beratungen mit ihrem Mandanten bekannt, dass sie auf die nicht erreichbaren Zeugen verzichten und keine neuen Beweisanträge mehr stellen würden. Ursprünglich sollten statt 22 insgesamt 26 Zeugen gehört werden.

Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Münster beraumte daraufhin den 3. März als nächsten Prozesstermin an. Dann wird die Beweisaufnahme erneut geschlossen, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung werden ihre Schlussvorträge wiederholen. Nach den Plädoyers haben die Angeklagten dann das letzte Wort.

Nach Einschätzung des Vorsitzenden Thomas Mattonet ist für den 12. März mit dem Urteil zu rechnen. Der größte Prozess in der Geschichte der Bundeswehr wäre dann nach knapp einem Jahr beendet. Prozessbeginn war am 19. März 2007.

In dem Prozess wird ehemaligen Bundeswehrausbildern zur Last gelegt, 2004 bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Auf der Anklagebank saßen ursprünglich 18 Angeklagte, jetzt sind es noch zehn. Gegen einen Angeklagten hat das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, fünf erhielten Geldstrafen. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.