Niederlage für Energieriesen RWE
Gericht lehnt Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerk Biblis A ab
Es bedeute auch keine unzulässige Beschränkung der grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte, wenn RWE über die insgesamt 107 Milliarden Kilowattstunden Reststrom von Mülheim-Kärlich nicht beliebig verfügen könne. Der Energiekonzern will jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen.
In der Verhandlung vor dem VGH hatten beide Seiten das Atomgesetz für sich Anspruch genommen. In einer Fußnote zu einer Anlage des Gesetzes ist aufgeführt, auf welche Kraftwerke Reststrommengen von Mülheim-Kärlich übertragen werden können.
RWE vertrat die Auffassung, dass mit dieser Auflistung eine Verschiebung auf andere Meiler nicht ausgeschlossen sei. Zudem sieht sich der Energiekonzern in seinen Eigentumsrechten beschnitten, wenn er die restliche Strommenge nicht nach eigenem Gutdünken so verwenden darf, wie ihm das wirtschaftlich geboten erscheine.
RWE möchte die Stilllegung von Biblis A möglichst lange hinauszögern - auf jeden Fall über das Ende der Legislaturperiode hinaus. "Wir wollen Zeit schaffen für weitere Entscheidungen, wie es mit der Kernenergie in Deutschland weitergeht", sagte der Leiter des Kraftwerks, Hartmut Lauer, am Rande der Verhandlung.
Aus gleicher Motivation will das Energieunternehmen Vattenfall Reststrom von Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel übertragen. Doch auch diese Klage war im Januar - vom schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht - abgewiesen worden.
Die Laufzeitverlängerung für Biblis A verfolgt RWE auch mit einem weiteren Antrag. Wenn die Übertragung von Mülheim-Kärlich nicht zugelassen wird, soll eine Strommenge vom Atomkraftwerk Emsland übertragen werden. Das Bundesumweltministerium prüft den Antrag nach eigenen Angaben noch. Der Hessische VGH hat nach Angaben des Ministeriums das Gerichtsverfahren zu einer diesen Antrag betreffenden RWE-Klage zunächst bis Ende März ausgesetzt.
Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) bedauerte die Entscheidung der Kasseler Richter. Der Grünen-Bundesvorsitzende und die hessische SPD begrüßten die Entscheidung dagegen.
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Am 27. Feb. 2008 unter:
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