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Barmer Ersatzkasse kassierte zu Unrecht Förderung für Hausarztmodell

40 bis 60 Millionen Euro

Die Barmer Ersatzkasse hat für ihr Hausarztmodell zu Unrecht Fördermittel in zehnfacher Millionenhöhe kassiert. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 27/07 R). Das vor drei Jahren gestartete Programm, das unter anderem die enge Zusammenarbeit eines von den Versicherten zu wählenden Hausarzts und einer Hausapotheke vorsieht, sei entgegen der Darstellung der Kasse keine "integrierte Versorgung". Die kassenärztlichen Vereinigungen hätten darum keine Anschubfinanzierung leisten müssen. Die zurückzuzahlende Summe beläuft sich nach Schätzungen der Barmer auf 40 bis 60 Millionen Euro.

Für die rund 2,2 Millionen Versicherten, die an dem Hausarztprogramm teilnehmen, soll sich durch das Urteil von Deutschlands oberstem Sozialgericht aber nichts ändern. Das Modell werde durch das BSG nicht grundsätzlich in Frage gestellt, erklärte die Barmer. Auf welcher Rechtsgrundlage es weiter betrieben werden könne, sei allerdings noch offen.

In Deutschland gibt es mittlerweile 54 verschiedene Hausarztverträge der gesetzlichen Krankenversicherungen: Insgesamt rund sechs Millionen Versicherte haben sich gegenüber ihrer Kasse bereits verpflichtet, sich immer zuerst von ihrem Hausarzt behandeln zu lassen, und bekommen dafür Gegenleistungen wie die teilweise Befreiung von der Praxisgebühr. Das Programm der Barmer, das als einziges bundesweit angeboten wird, sieht darüber hinaus die Wahl einer Hausapotheke vor. Nur hier darf ein Patient seine Rezepte einlösen. Über alle ausgegebenen Medikamente - auch wenn sie rezeptfrei sind - wird der Hausarzt informiert.

Die Barmer deklarierte ihr Modell, an dem sich derzeit 38.000 Ärzte und 18.000 Apotheken beteiligen, als "integrierte Versorgung": Es vernetze zwei Teile des Gesundheitssystems, die sonst getrennt seien. Die Kasse hatte deshalb bis zu einem Prozent ihrer Zahlungen an die kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser einbehalten. Eine solche Anschubfinanzierung sieht das Gesetz noch bis Ende 2008 für Programme der integrierten Versorgung vor.

Das Bundessozialgericht hielt die Bedingungen dafür nun jedoch nicht für erfüllt. Denn der Hausarztvertrag der Barmer bedeute keine bessere und zusätzliche Versorgung der Patienten, befand der Senat.