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Urteil zu Pendlerpauschale soll für alle gelten

Finanzministerium widerspricht "Auto Bild"

Das noch in diesem Jahr erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale soll für alle betroffenen Berufspendler gleichermaßen gelten. Das Bundesfinanzministerium wies am 6. Februar einen Bericht der Zeitschrift "Auto Bild" zurück, laut dem geprüft werden sollte, nur Klägern gegen die Kürzung der Pauschale Geld zu erstatten, falls das Verfassungsgericht die aktuelle Regelung kippt. Ein Ministeriumssprecher verwies darauf, dass sich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und die Möglichkeit eines sogenannten Nichtanwendungserlasses ausschließen.

Ein solcher Erlass würde dazu führen, dass ein Urteil nur auf die Kläger, nicht aber auf alle Betroffenen angewendet wird. Diese müssten gesondert klagen. Der Ministeriumssprecher betonte aber, Karlsruher Urteile hätten immer Gesetzeswirkung.

Das Finanzministerium geht dem Sprecher zufolge aber weiter davon aus, dass die jetzige Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die Bundesregierung in Karlsruhe gewinnt.

Der Bundesfinanzhof hatte im Januar die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Das oberste deutsche Finanzgericht hält es nicht für vereinbar mit dem Grundgesetz, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden können. Das Bundesverfassungsgericht will im Laufe des Jahres darüber entscheiden.