Bezirksbevollmächtigter mit Formblatt

Schornsteinfeger selbst aussuchen

Haus- und Wohnungseigentümer sollen künftig ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen dürfen. Das Bundeskabinett verabschiedete am 12. März in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens. Der Entwurf sieht vor, dass Immobilieneigentümer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl mit Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen können. In jedem Kehrbezirk kontrolliert dann ein Schornsteinfeger als sogenannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten erledigt wurden.

Zusätzlich sollen die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum die Feuerstätten daraufhin kontrollieren, ob Anlagen verändert wurden oder neue Anlagen hinzugekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.

In dem Entwurf sind Übergangsfristen vorgesehen, welche die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern sollen.

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