Private Gutachten

Vaterschaftstests werden erleichtert

Männer können künftig auch ohne Anfechtung der Vaterschaft klären lassen, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages ließ der Bundesrat am 14. März in Berlin ohne Einwände passieren. Neben den Vätern erhalten auch Mütter und Kinder einen Anspruch auf genetische Untersuchung der Abstammung. Sollte ein Familienmitglied die Einwilligung verweigern, kann ein Familiengericht diese Einwilligung ersetzen. Das Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn das Kindeswohl in Ausnahmesituationen - etwa im Fall einer schweren Erkrankung des Kindes - durch die Überprüfung gefährdet ist.

Bisher kann die Vaterschaft durch ein privates Gutachten nur festgestellt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Sperrte sich etwa die Mutter gegen ein privates DNA-Gutachten, blieb einem Mann nur die Möglichkeit, die Vaterschaft unmittelbar gerichtlich anzufechten.

Stellt sich heraus, dass er nicht der biologische Vater ist, wird zwangsläufig auch das rechtliche Band zum Kind zerrissen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2007 entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests weiter nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen.

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