Private Gutachten
Vaterschaftstests werden erleichtert
Bisher kann die Vaterschaft durch ein privates Gutachten nur festgestellt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Sperrte sich etwa die Mutter gegen ein privates DNA-Gutachten, blieb einem Mann nur die Möglichkeit, die Vaterschaft unmittelbar gerichtlich anzufechten.
Stellt sich heraus, dass er nicht der biologische Vater ist, wird zwangsläufig auch das rechtliche Band zum Kind zerrissen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2007 entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests weiter nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen.
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Am 14. Mär. 2008 unter:
politikStichworte:
« Tragen von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit künftig verboten
Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert "Agenda 2010" »

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