Macht der Generäle
Menschenrechtlerin wegen Interview in Türkei vor Gericht
Dem Bericht zufolge wurde das Verfahren gegen die Rechtsanwältin aus Istanbul durch eine Strafanzeige vom Generalstab der türkischen Armee ausgelöst. Wegen der Äußerungen der Menschenrechtlerin im "Tagesspiegel" fordere die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren eine bis zu zweijährige Haftstrafe.
Die Anklage beruft sich auf den Strafrechtsartikel 301, der die "Verunglimpfung" des Türkentums, der Türkei und ihrer Institutionen unter Strafe stellt.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 20. Mär. 2008 unter:
nachrichtenStichworte:
« Flugzeug bei Landung in Mannheim verunglückt
Berlin beschließt Erinnerungsstätte für vertriebene Deutsche »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
