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Verfassungsbeschwerde gegen Atommüllendlager "Schacht Konrad" unzulässig

Salzgitter scheitert in Karlsruhe

Die Stadt Salzgitter ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Atommüllendlager "Schacht Konrad" gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klage in dem am 26. März veröffentlichten Beschluss als "unzulässig". Eine Gemeinde könne sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nicht auf Grundrechte berufen und sei damit "nicht beschwerdefähig". Die Stadt sah ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" und das "Grundrecht auf rechtliches Gehör" verletzt. Die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus Salzgitter ist dagegen weiterhin in Karlsruhe anhängig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wann darüber entschieden werde, sei noch völlig offen. Dieses und das Salzgitter-Verfahren seien "zwei verschiedene Verfahren".

Die Stadt hatte sich gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts gewandt, das die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen letztinstanzlich erlaubt hatte. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich zudem gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002. Darauf basiert der Umbau des früheren Eisenerzbergwerks "Schacht Konrad" bei Salzgitter zum Atommüll-Endlager.

Die Inbetriebnahme des Endlagers ist für 2013 geplant. In dem Bergwerk können bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittel-radioaktive Abfälle eingelagert werden. Sie stammen aus Atomkraftwerken, Sammelstellen, Kliniken und Forschungsinstituten. Bis zum Jahr 2080 soll den Planungen zufolge Atommüll eingelagert werden, dann soll der Schacht versiegelt werden.

Für hoch radioaktiven Müll wie abgebrannte Brennstäbe aus Atomkraftwerken ist "Schacht Konrad" ungeeignet. Weltweit gibt es bislang kein genehmigtes Endlager für hoch-radioaktiven Atommüll aus Atommkraftwerken.

Die Stadt hatte sich auch dagegen gewandt, dass drei ihrer Beweisanträge bereits vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt wurden. Dabei ging es um "Transportrisiken" und die "Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen terroristischer Anschläge". Die Karlsruher Richter rügten, die Stadt habe sich nicht ausreichend mit der Rechtsauffassung des OVG auseinandergesetzt. Laut OVG ist die Stadt "nicht rügebefugt, da ein individualisierbarer, klagbarer Anspruch des Einzelnen auf Schutz vor terroristischen Akten nicht besteht".

In Salzgitter wurde das Scheitern der Verfassungsbeschwerde mit Bestürzung aufgenommen. Rat und Verwaltung der Stadt seien bis in die letzte Instanz gegangen, um eine Einrichtung und einen Betrieb des Endlagers zu verhindern, sagte Stadtsprecher Norbert Uhde. "Das ist leider nicht gelungen. Das ist kein guter Tag für Salzgitter." Auch wenn die Lage "nunmehr juristisch ausgereizt" sei, werde man "das Ganze natürlich noch mal juristisch prüfen".

(AZ: 1 BvR 1987/07 - Beschluss vom 21. Februar 2008)

Dickel: "Wir sind überzeugt, dass das Endlager hier in der Region nicht durchsetzbar ist"

Der Sprecher der atomenergie-kritischen "Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad", Peter Dickel, zeigte sich "nicht überrascht" von der Karlsruher Entscheidung. Kommunen hätten mit einer Verfassungsbeschwerde "sehr viel schlechtere Karten" als der einzelne Bürger. Der klagende Landwirt könne in weit besserem Maße sein Recht auf Gesundheit geltend machen. Der Bauer habe seinen Betrieb direkt neben der Anlage. Dickel betonte, dass die Gegner des Atommüllendlagers auch auf den Widerstand in der Bevölkerung setzten. "Wir sind überzeugt, dass das Endlager hier in der Region nicht durchsetzbar ist", sagte Dickel.