Rauchverbot weiter eingeschränkt

Auch in Sachsen darf in kleinen Gaststätten wieder geraucht werden

Das in mehreren Bundesländern geltende Rauchverbot in Gaststätten wird weiter eingeschränkt. Der sächsische Verfassungsgerichtshof setzte am 27. März in Leipzig in einem Eilbeschluss das Rauchverbot in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten außer Kraft. Damit folgten die sächsischen Richter einem Beschluss ihrer Amtskollegen aus Rheinland-Pfalz, die Mitte Februar bereits das Rauchverbot für kleine inhabergeführte Gaststätten aufgehoben hatten. Das Verfassungsgericht des Saarlandes beschloss am 27. März, dass Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten, weiterbetrieben werden dürfen. Krebsforscher warnen derweil vor weiteren Ausnahmeregelungen beim Nichtraucherschutz.

Die saarländischen Verfassungsrichter gaben mit einer einstweiligen Anordnung der Beschwerde mehrerer sogenannter "Shisha"-Cafes gegen das Nichtrauchergesetz statt. Die Café-Besitzer hatten wegen Verletzung ihrer Gewerbefreiheit und ihres Eigentumsrechts gegen das Nichtraucherschutzgesetz geklagt, die um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.

Auch die sächsischen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass durch das Rauchverbot die Kneipenbetreiber unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit verletzt würden. Das Rauchverbot hatte laut Gericht in den kleinen Kneipen zu Umsatzrückgängen von bis zu 70 Prozent geführt und somit das wirtschaftliche Fortbestehen der Gaststätten gefährdet.

In Bayern hatte die Landesregierung Anfang März beschlossen, das Rauchverbot in Bier-, Wein- und Festzelten bis zum 1. Januer 2009 auszusetzen. Das allgemeine Rauchverbot soll in Bayern aber weiter gelten.

Angesichts der unterschiedlichen Regelungen zum Rauchverbot in den Bundesländern warnen Krebsforscher vor weiterhin bestehenden Gesundheitsgefahren. "Von einem umfassenden Nichtraucherschutz sind wir noch weit entfernt", sagte der Vorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Otmar Wiestler, am 27. März in Berlin.

Ausnahmen vom Rauchverbot "sind inzwischen die Regel", kritisierte Krebsforscher Wiestler. Nach wie vor arbeiteten viele Beschäftigte von Gastronomiebetrieben in Raucherräumen, Raucherclubs oder bei Veranstaltungen, wo geraucht werde. Dies sei eine "eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes". Ausnahmen sollten bundeseinheitlich abgeschafft werden.

Der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern sieht dafür den Bund in der Pflicht. Mit der Föderalismusreform sei nur geklärt worden, dass die auf die Wirtschaft bezogenen Teile des Gaststättenrechts wie etwa Genehmigungen oder Sperrstunden in die Kompetenz der Länder fallen. Demgegenüber ziele ein auch für Gaststätten geltendes Rauchverbot in erster Linie auf den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und der Gäste, nicht aber auf wirtschaftliche Belange. Der Staatsrechtler forderte eine bundesgesetzliche Regelung. Stern sagte, der Bund müsse tätig werden, sonst werde er "spätestens vom europäischen Recht überrollt".

Nach Angaben des DKFZ hat das Rauchverbot keinen direkten Einfluss auf die Umsatzentwicklung in der Gastronomie. Ein Abwärtstrend beim Umsatz sei bereits vor Inkrafttreten der Rauchverbote in der Mehrzahl der Bundesländer zu beobachten gewesen, sagte Wiestler unter Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

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