BKA-Gesetz als Pilot-Gesetzgebung
Online-Durchsuchungen auch für Verfassungsschutz erwogen
Bei der Arbeit am BKA-Gesetz handle es sich um eine Pilot-Gesetzgebung, die sicher auf andere Behörden in Bund und Ländern übertragen werde, schrieb das Blatt. Die Novelle zum BKA-Gesetz werden in etwa sechs Wochen kabinettsreif sein. Wenn Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm und Generalbundesanwältin Monika Harms auf Online-Durchsuchungen drängen sollten, werde sich die SPD dem nicht verschließen können. Klar sei aber auch, dass die Sozialdemokraten Online-Durchsuchungen nur mittragen würden, wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts penibel in alle betroffenen Gesetze eingearbeitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Online-Durchsuchungen für grundsätzlich zulässig erklärt. Zugleich stellten die Richter aber sehr hohe rechtsstaatliche Hürden auf.
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Am 04. Mär. 2008 unter:
politikStichworte:
« Anwälte dürfen Dienstleistungen im Internet versteigern
EU will Visumpflicht für Westbalkan-Länder schnell aufheben »
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