BKA-Gesetz als Pilot-Gesetzgebung

Online-Durchsuchungen auch für Verfassungsschutz erwogen

Nach dem restriktiven Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen sollen nach einem Pressebericht neben dem Bundeskriminalamt (BKA) auch der Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft Befugnisse zu Internet-Razzien erhalten. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete, die SPD werde sich dem Drängen der Union in dieser Frage angeblich nicht widersetzen. Die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen werde am Ende im BKA-Gesetz, im Verfassungsschutzgesetz und in der Strafprozessordnung stehen.

Bei der Arbeit am BKA-Gesetz handle es sich um eine Pilot-Gesetzgebung, die sicher auf andere Behörden in Bund und Ländern übertragen werde, schrieb das Blatt. Die Novelle zum BKA-Gesetz werden in etwa sechs Wochen kabinettsreif sein. Wenn Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm und Generalbundesanwältin Monika Harms auf Online-Durchsuchungen drängen sollten, werde sich die SPD dem nicht verschließen können. Klar sei aber auch, dass die Sozialdemokraten Online-Durchsuchungen nur mittragen würden, wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts penibel in alle betroffenen Gesetze eingearbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Online-Durchsuchungen für grundsätzlich zulässig erklärt. Zugleich stellten die Richter aber sehr hohe rechtsstaatliche Hürden auf.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!