Bundesratsinitiative
Bayern will kriminelle Ausländer künftig schneller ausweisen
Unter anderem sollen nach Vorstellung der bayerischen Landesregierung Nicht-EU-Bürger bei einer Verurteilung zu mindestens drei Jahren Gefängnis automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Ausländische Jugendliche sollten ab einer Jugendstrafe von neun Monaten in der Regel ausgewiesen werden. Auch wer seine Kinder misshandele, solle unabhängig von anderen Straftatbeständen Deutschland verlassen müssen.
Darüber hinaus sehen die Pläne der Staatsregierung vor, dass gewaltbereite und stark verhaltensauffällige ausländische Jugendliche ein zusätzliches Anti-Aggressions-Training bekommen.
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Am 04. Mär. 2008 unter:
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