Bis zu 24 Monate
Bundestags-Mehrheit will von Jugendlichen mehr soziale und ökologische Dienste
Auch können mehrere mindestens sechsmonatige Dienste nacheinander geleistet werden, zum Beispiel ein In- und ein Auslandsdienst nacheinander. Zudem kann ein kombinierter Dienst zusammenhängend mit Einsatzzeiten im In- und Ausland absolviert werden.
Beibehalten wurde entgegen den ursprünglichen Regierungsvorstellungen sowohl die Regeldauer von 12 zusammenhängenden Monaten als auch die Mindestdauer von 6 Monaten sowie im Regelfall die Höchstdauer von 18 Monaten. Andere Programme wie etwa der "entwicklungspolitische Freiwilligendienst" bleiben von der Neuregelung unberührt.
In einer Entschließung forderte das Parlament zudem die Bundesregierung zu gezielten Maßnahmen auf, "um mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund und mehr benachteiligte Jugendliche für Jugendfreiwilligendienste zu gewinnen".
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