Protokolle von Telefonüberwachungen
Dreieinhalb Jahre Haft für PKK-Funktionär
Die Generalbundesanwaltschaft sehe in der Führungsebene der PKK im Tatzeitraum eine kriminelle Vereinigung, die auf Begehung von Straftaten wie Erpressung, Urkundenfälschung und Einreisevergehen ausgerichtet gewesen sei. A. war im August 2006 festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Nach der elfmonatigen Beweisaufnahme sah der Staatsschutzsenat die Funktion des Angeklagten als Leiter des "Sektors Süd" als erwiesen an. Das Urteil des OLG stützt sich dabei hauptsächlich auf die Protokolle von Telefonüberwachungen und Zeugenaussagen anderer ehemaliger PKK-Mitglieder. Mit dem Urteil folgte der Senat dem Antrag der Bundesanwaltschaft.
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Am 10. Apr. 2008 unter:
justizStichworte:
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