Monatliche Darlehenszinsen
Arbeitslose Eigenheimbesitzer müssen sehen wie sie ihren Kredit zurückzahlen
Wenn das Arbeitslosengeld für die Tilgung des Eigenheim-Kredits nicht reicht, dann müssen sie notfalls auch ihre Lebensversicherungen "verwerten".
Geklagt hatte ein Ehepaar aus der Nähe von Berlin, das Arbeitslosengeld II beantragt hatte und für sein gut 90 Quadratmeter großes Einfamilienhaus monatliche Darlehenszinsen von 548 Euro aufbringen muss. Das Jobcenter wollte davon aber nur 310 Euro übernehmen. Das entspreche der örtlichen Kaltmiete für eine 65 Quadratmeter große Wohnung von mäßiger Qualität und sei damit für einen Zweipersonenhaushalt als angemessen anzusehen. Während die Vorinstanzen den Klägern höhere Leistungen zusprachen, erklärten Deutschlands oberste Sozialrichter das Vorgehen der Behörde für rechtens.
Arbeitslose müssen möglicherweise auch noch ihre Lebensversicherungen "verwerten"
Dennoch verwiesen sie das Verfahren zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Es sei noch zu prüfen, ob die Eheleute überhaupt hilfebedürftig seien. Zwar sei ihr Haus zu Recht nicht als Vermögen eingestuft worden, das vor einem "Hartz-IV"-Bezug zu versilbern wäre. Doch möglicherweise könnten sie Teile des rund 1000 Quadratmeter große Grundstücks oder ihre Lebensversicherungen verwerten. Dass mit dem Geld aus den Versicherungen eigentlich eines Tages die Kredite für den Hausbau getilgt werden sollten, stehe dem nicht entgegen.
(Az.: B 14/7b AS 34/06 R)
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