Gendiagnostikgesetz
Bundesregierung will genetische Untersuchungen nur nach Einwilligung
Den Eckpunkten zufolge sind auch heimliche Vaterschaftstests nicht zulässig. Arbeitgeber oder Versicherungen dürfen Gentests nicht veranlassen und Ergebnisse schon vorhandener Tests nicht verwenden. Das Papier beinhaltet zudem einen Schutz vor Diskriminierung. Das Gesetz könne frühestens Ende des Jahres in Kraft treten, sagte die Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit, Carola Reimann.
Die Bundesärztekammer lobte das Papier als "Riesenfortschritt, der längst überfällig gewesen ist". Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery hob hervor, die Eckpunkte regelten grundlegende Dinge wie die informationelle Selbstbestimmung. Dadurch habe der Patient das Recht zu entscheiden, ob er seine genetischen Befunde erfahren will oder nicht. Zufrieden zeigte sich Montgomery mit der Verankerung der ärztlichen Beratung. Er bedauerte aber, dass die Eckpunkte "den Unsinn von Gendiagnostikangeboten im Internet" nicht eindämmen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die klaren Regelungen zum Verbot von Gentests im Arbeitsleben und in der Versicherungswirtschaft. Ohne derartige Vorgaben würde die Gefahr entstehen, dass Menschen mit genetisch bedingten Krankheiten weder einen Arbeitsplatz noch einen angemessenen Versicherungsschutz enthalten. Zustimmung kam auch vom DGB: "Die Eckpunkte der Bundesregierung tragen dazu bei, uns das Schreckensszenario vom gläsernen Arbeitnehmer zu ersparen", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock.
Deutliche Kritik äußerten dagegen die Grünen. "Das Eckpunktepapier kommt spät und bleibt Stückwerk", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Birgitt Bender. Sie bemängelte, die Koalition lasse die Forschung, den Bereich mit dem größten Regelungsbedarf, außen vor. Auch werde nicht geklärt, was passiert, wenn für medizinische Zwecke erfasste Daten und Proben zu Forschungszwecken weiter verwendet werden.
Große Bedenken haben die Grünen bei der Ausnahmeregelung in der Versicherungswirtschaft. Demnach können Versicherer bei Abschluss einer Lebensversicherung mit hoher Versicherungssumme die Vorlage von Ergebnissen bereits vorgenommener Untersuchungen verlangen. "Menschen mit Erbkrankheiten können keinen Versicherungsschutz mehr bekommen", warnte Bender.
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Am 16. Apr. 2008 unter:
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