"Gesetzlicher Anspruch"

Bamberg muss NPD-Bundesparteitag in Stadthalle zulassen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Weg für den Bundesparteitag der NPD in Bamberg freigemacht. Der Gerichtshof entschied am 18. April in einem Eilverfahren, dass die Stadt Bamberg der NPD die Konzert- und Kongresshalle für ihren Parteitag am 24. und 25. Mai überlassen muss. Bei der Halle handle es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt, die auch bisher schon Parteien für politische Veranstaltungen "mit überörtlichem Charakter" zur Verfügung gestellt worden sei, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Deshalb habe im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots auch die NPD als politische Partei einen "gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zu dieser Einrichtung".

Dieser Anspruch scheitere nicht an den Sicherheitsbedenken, die die Stadt Bamberg wegen zu erwartender Gegendemonstrationen vorgebracht habe. Der Verwaltungsgerichtshof hält die Befürchtung für unbegründet, dass die öffentliche Sicherheit nicht mit polizeilichen Mitteln aufrechterhalten werden könne.

Auch die Berufung auf einen drohenden Imageschaden für die Bamberger Symphoniker, die am selben Wochenende in einem anderen Saal der Halle proben und spielen sollen, ist nach Auffassung des Gerichts kein Grund, der NPD eine Nutzung zu verwehren.

(AZ: 4 CE 08.725 - Beschluss vom 18. April 2008)

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