Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
Länder schicken Aushilfslehrer in den Sommerferien zum Jobcenter
Neben der Verlagerung der Kosten auf die Beitragszahler zählt die BA weitere Schwachpunkte der kritisierten Praxis auf. Sie verunsichere die betroffenen Lehrer, die sich bereits in ihrer Unterrichtsphase um ihre Anschlussbeschäftigung sorgen müssten. Das habe entsprechend negative Folgen für die Qualität ihres Unterrichts. Auch die Schüler würden verunsichert, weil ihnen feste Bezugspersonen verweigert würden.
Nach Einschätzung der BA werden mit der umstrittenen Praxis gesetzliche Schutzbestimmungen "bis an die Grenze" ausgereizt. Die Bundesländer handelten "legal, aber nicht legitim", wenn sie mit den Lehrern faktisch Kettenverträge schlössen, urteilt die BA. Die betroffenen Pädagogen nähmen das Vorgehen hin, um nicht durch Kritik die langfristig erhoffte Übernahme ins Beamtenverhältnis aufs Spiel zu setzen.
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Am 18. Apr. 2008 unter:
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