Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Bundesrat billigt Förderung von bis zu 24 Monaten Freiwilligendienst

Der Gesetzgeber will mehr junge Menschen für einen freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst interessieren. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zur "Förderung von Jugendfreiwilligendiensten" stimmte der Bundesrat am 25. April in Berlin zu. Damit soll die Förderung eines "freiwilligen ökologischen Jahres" beziehungsweise "freiwilligen sozialen Jahres" fortentwickelt werden. Danach kann künftig im Inland ein solcher Dienst in Abschnitten von drei Monaten absolviert werden. In bestimmten Fällen soll zudem eine Dienstdauer bis zu 24 Monaten ermöglicht werden, wenn dies durch ein besonderes pädagogisches Konzept begründet wird.

Auch können mehrere mindestens sechsmonatige Dienste nacheinander geleistet werden, zum Beispiel ein In- und ein Auslandsdienst nacheinander. Zudem kann ein kombinierter Dienst zusammenhängend mit Einsatzzeiten im In- und Ausland absolviert werden.

Beibehalten werden entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung sowohl die Regeldauer von 12 zusammenhängenden Monaten als auch die Mindestdauer von 6 Monaten sowie im Regelfall die Höchstdauer von 18 Monaten. Andere Programme wie etwa der "entwicklungspolitische Freiwilligendienst" bleiben von der Neuregelung unberührt.

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