Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Bundesrat billigt Förderung von bis zu 24 Monaten Freiwilligendienst
Auch können mehrere mindestens sechsmonatige Dienste nacheinander geleistet werden, zum Beispiel ein In- und ein Auslandsdienst nacheinander. Zudem kann ein kombinierter Dienst zusammenhängend mit Einsatzzeiten im In- und Ausland absolviert werden.
Beibehalten werden entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung sowohl die Regeldauer von 12 zusammenhängenden Monaten als auch die Mindestdauer von 6 Monaten sowie im Regelfall die Höchstdauer von 18 Monaten. Andere Programme wie etwa der "entwicklungspolitische Freiwilligendienst" bleiben von der Neuregelung unberührt.
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Am 25. Apr. 2008 unter:
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« "Der Landtag wird die Blockade der erneuerbaren Energien in Hessen beenden"
Wehrsolderhöhung nach neun Jahren »

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