"Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung"
Gauweiler kündigt Verfassungsklage gegen EU-Vertrag an
Bisher wache das Bundesverfassungsgericht über die unveräußerlichen Rechte der Bürger nach dem Grundgesetz. "Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her".
Der CSU-Politiker äußerte die Ansicht, dass mit dem EU-Vertrag "aus einem Staatenbund ein europäischer Zentralstaat gemacht wird, den Leute regieren, die die Deutschen weder wählen, noch abwählen können". Wer nicht sehe, dass mit der neuen Kompetenzverteilung eine Art "europäische USA" angestrebt werde, "der muss blind und taub sein", so Gauweiler.
Gauweiler: Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung gehören nach dem neuen Vertrag zu den Aufgaben der EU
Der EU-Vertrag von Maastricht habe die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Innere Sicherheit und Justizpolitik noch als "zweite und dritte Säule" zwar unter das Dach der Europäischen Union gestellt, aber nicht "vergemeinschaftet", so Gauweiler in seiner Erklärung gegenüber dem Deutschen Bundestag. Diese Politikbereiche seien mit dem EU-Vertrag von 1992 noch auf der Ebene der "intergouvernementalen" Kooperation belassen wurden.
Der neue Grundlagenvertrag von Lissabon erhebe hingegen die Europäische Union zur Rechtspersönlichkeit auf der Ebene des Völkerrechts und vergemeinschafte die bisherige "dritte Säule". "Die Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der Verteidigungspolitik und der Durchführung militärischer Missionen, insbesondere 'Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung' und militärische Terrorismusbekämpfung in Drittstaaten, gehören nach dem neuen Vertrag ebenso zu den Aufgaben der Europäischen Union wie Terrorismusbekämpfung im Innern, Asyl- und Einwanderungspolitik, Angleichung von Rechtsvorschriften im Zivilrecht und Erlass von 'Mindestvorschriften' im Strafrecht oder Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft und Polizei", kritisiert Gauweiler. Durch diese "vorbehaltslose Konzentration von Macht" werde der europäische Staatenbund in einen kontinentalen Zentralstaat verwandelt.
Gauweiler: Durch den Vertrag von Lissabon werden Verfassungen beseitigt und das Demokratieprinzip verletzt
"Diese neue Europäische Union des Vertrages von Lissabon" beanspruche, über das bisherige EU-Recht hinaus, dass ihr Recht – nicht nur ihr im Vertrag von Lissabon formuliertes faktisches "Verfassungsrecht", sondern auch "jede Richtlinie und Verordnung – Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich deren Verfassungsrecht", habe, kritisiert Gauweiler. Damit sei für die Deutschen "der letztverbindliche Schutz des Grundgesetzes und der Schutz der Länderverfassungen" durch die deutsche Exekutive und die deutsche Gerichtsbarkeit zur Disposition gestellt "beziehungsweise beseitigt".
Zu den unabänderlichen Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Länder gehöre das Demokratieprinzip: Alle Staatsgewalt müsse vom Volke ausgehen. "Auch dieses Prinzip wird durch den Vertrag von Lissabon verletzt", meint Gauweiler.
Gauweiler: Verfassungswidrige und perplexe Rechte für parlamentarischen Minderheiten - In der Praxis wird der Minderheitenschutz relativiert
Politisch sei es zwar zu begrüßen, dass die Rechte der parlamentarischen Minderheit gesichert werden sollten, indem ein Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Subsidiaritätsklage initiieren könne, so Gauweiler. Dieses "berechtigte Anliegen" werde jedoch "in verfassungswidriger und perplexer Weise" verwirklicht: Eine Minderheit könne den Bundestag verpflichten, Klage zu erheben, obwohl die große Mehrheit dies nicht wolle.
"Die Klage wird also nicht – wie es im Rahmen unserer verfassungsrechtlichen Organklage geregelt ist – von der Minderheit erhoben, sondern vom gesamten Bundestag gegen seinen Willen", kritisiert Gauweiler. "Dies ist mit dem demokratischen Mehrheitsprinzip nicht vereinbar und verstößt auch gegen das Prinzip der repräsentativen Demokratie."
Dann aber führe diese Regelung dazu, dass im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof "der Wille der parlamentarischen Minderheit nicht mit Nachdruck verfochten werden wird", so Gauweiler. "Denn die parlamentarische Minderheit führt nicht selbst den Prozess". Die Prozessführung obliege vielmehr dem Bundestag, der seinerseits durch den Bundestagspräsidenten handele. "Dadurch wird der positiv zu beurteilende Minderheitenschutz in der Praxis erheblich relativiert", fürchtet der CSU-Politiker.
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Am 25. Apr. 2008 unter:
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