"Für die Betroffenen zynisch"
DGB weist Glos-Kritik an Mindestlohn-Volksbegehren zurück
"Insofern ist das Vorhaben des DGB Bayern, über Volksbegehren Mindestlöhne einzuführen, ein mehr als berechtigtes Anliegen", meint Matecki. Im Übrigen lasse die bayerische Verfassung "ausdrücklich die Einführung von Mindestlöhnen für jeden Berufszweig zu".
Glos hatte am 28. April die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens in Frage gestellt. Der Bund besitze für arbeitsrechtliche Regelungen die Gesetzgebungskompetenz, so dass für Ländergesetze kein Raum bleibe. Der CSU-Politiker kritisierte zudem, gesetzliche Mindestlöhne gefährdeten Arbeitsplätze und zerstörten die Tarifautonomie.
Matecki entgegnete: "Wenn Herr Glos von Zerstörung der Tarifautonomie durch die Gewerkschaften redet, sollte er sich vorher mit der Forderung des DGB vertraut machen." Für den DGB stünden "natürlich tarifvertragliche Lösungen an erster Stelle". Der Gewerkschafter fügte hinzu: "Aber dort, wo sich die Arbeitgeber verweigern, muss der Staat Unterstützung leisten - zum Beispiel durch die Ausweitung des Entsendegesetzes."
Das DGB-Vorstandsmitglied mahnte, Glos sollte sich "an den Koalitionsbeschluss aus dem Sommer 2007 erinnern: Gerade um die Beschäftigten künftig vor Armutslöhnen zu schützen, sollten möglichst viele Branchen ins Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt werden".
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Am 29. Apr. 2008 unter:
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