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SachsenSumpf

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Ex-Staatsanwälte ein

Die Ermittlungen gegen Juristen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Sachsen-Sumpf" werden eingestellt. Das vom sächsischen Verfassungsschutz vermutete "kriminelle Personennetzwerk" in Leipzig habe nicht existiert, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Dresden, Erich Wenzlick, am 29. April. Die Vorwürfe basierten auf Vermutungen, Gerüchten sowie unbestätigten nachrichtendienstlichen Quellen. Das Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken hatte im Mai 2007 die Affäre ausgelöst. Als "erwiesenermaßen unschuldig" bezeichneten die Dresdner Ermittler nun unter anderem zwei frühere Plauener Staatsanwälte, die Vorwürfe gegen einen früheren Richter wurden ebenso als haltlos bezeichnet wie diejenigen gegen einen früheren Staatsanwalt in Leipzig.

Dieser ist inzwischen Präsident des Chemnitzer Amtsgerichts. Er sprach am 29. April von einer "durch nichts rückgängig" zu machenden Rufschädigung. Die Affäre sei jedoch noch nicht zu Ende, nun beginne "erst deren Aufarbeitung, die sich über Monate, wenn nicht gar Jahre hinziehen dürfte", teilte er mit.

Die Staatsanwälte vernahmen rund 150 Zeugen, um die von Kindesmissbrauch bis zur Strafvereitelung im Amt reichenden Vorwürfe aufzuklären. Neben 34 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren seien noch 26 Fälle offen. Dabei handele es sich etwa um Strafanzeigen gegen die einst mit der Beobachtung der organisierten Kriminalität befasste Referatsleiterin des Verfassungsschutzes, einen inzwischen vom Dienst suspendierten Polizisten und mehrere Journalisten wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede.

Staatsregierung verweigert Akten

Der sächsische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Freitag (11. Juli) über die Klage des Landtagsuntersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre gegen die Staatsregierung. Hintergrund ist deren bisherige Weigerung, Akten an das Gremium herauszugeben. Darin sieht der Ausschuss eine Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass am selben Tag eine Entscheidung verkündet wird. Nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag werden am Freitag beide Seiten gehört, anschließend werde voraussichtlich ein Verkündungstermin für das Urteil genannt.

Das Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken hatte im Mai 2007 die auch als "Sachsen-Sumpf" bezeichnete Affäre ausgelöst. Die Dresdner Staatsanwaltschaft vernahm daraufhin rund 150 Zeugen, um die von Kindesmissbrauch bis zur Strafvereitelung im Amt reichenden Vorwürfe aufzuklären. Inzwischen sind die Verfahren gegen die in den Akten beschuldigten Juristen eingestellt.

Der vor einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der politischen Verantwortlichkeiten in der Affäre hatte mehrfach vergeblich die Herausgabe von Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Staatskanzlei sowie des Innen- und Justizministeriums gefordert. Daraufhin legte im Auftrag des Gremiums der Düsseldorfer Jurist Martin Morlok Organklage gegen die Regierung ein, damit die Unterlagen herausgegeben werden.

Die Regierung hatte unter Berufung auf selbst in Auftrag gegebene Expertisen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses geäußert und deshalb dessen Mitgliedern keine Einsicht in Akten gewährt. Zudem hatte sie Staatsbedienstete nicht aussagen lassen.

Am 10. Jul. 2008

Teile geschwärzt

Zehn Tage nach seiner Legitimierung durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof hat der Landtagsuntersuchungsausschuss zur "Sachsen-Sumpf"-Affäre Akten vom Landesamt für Verfassungsschutz erhalten. Die am Montag (8. September) übergebene Vorlage umfasse 104 Aktenordner mit knapp 11.000 Blatt, teilte das Innenministerium in Dresden mit. Sie sei identisch mit derjenigen, die der Staatsanwaltschaft bereits 2007 übergeben worden war. Diese Ermittlungen waren im Frühjahr eingestellt worden. Um die "Funktionsfähigkeit" des Verfassungsschutzes sowie Quellen und Mitarbeiter nicht zu gefährden, seien die Akten teilweise geschwärzt worden, hieß es weiter.

Die Unterlagen beträfen neben Vorgängen um vermeintliche kriminelle Netzwerke in Leipzig und im Vogtland auch die Fallbereiche "Italienische OK" und "Rocker".

Das Verfassungsgericht hatte am 29. August die Staatsregierung dafür gerügt, dem Ausschuss bisher pauschal die Herausgabe von Akten verweigert zu haben. Deshalb hatte das im Juli 2007 vom Landtag eingesetzte Gremium bisher noch keine Zeugen vernehmen können. Im Mai 2007 war die Affäre durch Bekanntwerden der Datensammlung des Verfassungsschutzes ausgelöst worden.

Am 08. Sep. 2008