CSU-Klausel soll nicht effizient sein
Geplanter Gesundheitsfonds funktioniert laut Gutachten nicht
Der Teil in der Gesundheitsreform, mit dem die Umverteilung des Fonds begrenzt werden soll, sei "keiner sinnvollen Interpretation zugänglich", heißt es in dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten. Und weiter: "Der Versuch einer wörtlichen Umsetzung würde zu einer grotesken Unterfinanzierung der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung führen."
In dem Gutachten geht es um die "Konvergenzklausel", mit der reiche Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg verhindern wollen, dass zu viel Geld über den Gesundheitsfonds in ärmere Länder fließt. Die CSU hatte der Gesundheitsreform 2007 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass aus Bundesländern, in denen die Beitragseinnahmen der Krankenkassen besonders hoch sind, nicht mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr über den Fonds in andere Länder abfließen. Dies steht so auch im Gesetz.
Nach Auffassung der Gutachter kann die Konvergenzklausel aber "wörtlich nicht sinnhaft umgesetzt" werden. Werde sie angewendet, würden Krankenkassen mit besonders geringen Beitragssätzen Geld an Kassen mit hohen Beitragssätzen zahlen. "Dies scheint auch unter Effizienzgesichtspunkten nicht angezeigt", heißt es in dem Gutachtenentwurf.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Entwurf für das Gutachten bereits in der vergangenen Woche bekommen, bislang aber nicht veröffentlicht. Ein Sprecher sagte "Welt Online", das Gutachten sei "sachlich ergänzungsbedürftig" und werde von den Autoren noch überarbeitet. Es werde in dieser Woche vorliegen.
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Am 08. Apr. 2008 unter:
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