"Illegale Schulung"
Polizist gibt Ausbildungseinsatz in Libyen zu
Am 4. April war bekanntgeworden, dass gegen acht Beamte aus Nordrhein-Westfalen, die aus Bielefeld, Köln und Essen stammen, Disziplinarverfahren wegen der illegalen Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte eingeleitet worden sind. Insgesamt sollen an der illegalen Schulung rund 30 deutsche Polizisten und Soldaten beteiligt gewesen sein.
Der in die Affäre verwickelte Hauptfeldwebel flog angeblich im März 2006 im Urlaub nach Tripolis, weil er gehört habe, man könne dort als Ausbilder Geld nebenbei verdienen. Der Feldjäger habe aber angeblich nie bei einer Ausbildung mitgewirkt, schreibt die Nachrichtenagentur ddp unter Berufung auf "Sicherheitskreise". Er sei wieder nach Hause geflogen, um andere Soldaten für die "Libyen-Möglichkeiten" anzuwerben. Einer der Angesprochenen habe den Vorfall dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gemeldet. Gegen den inzwischen vom Dienst suspendierten Feldjäger, der zum Stamm der Personenschützer von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan gehörte, läuft derzeit ein Disziplinarverfahren.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll Medienberichten zufolge die Ausbildungskooperation zwischen 2005 und 2007 "beratend begleitet" haben. Die Zusammenarbeit mit Tripolis sei angeblich nach dem Besuch des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) beim libyschen Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi im Oktober 2004 vereinbart worden. Der BND und Schröder wiesen diese Darstellung zurück.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, bezweifelt hingegen, dass der BND nichts von dem Libyen-Einsatz wusste. Auch FDP-Chef Guido Westerwelle bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Künftig müsse es in Geheimdienstfragen eine Bringschuld der Bundesregierung geben, forderte er.
Der PKG-Vorsitzende Thomas Oppermann (SPD) sieht hingegen "keine Anhaltspunkte für einen Skandal". Zwar müsse man fragen, ob es richtig sei, dass private Sicherheitsfirmen Einsatzkräfte in Diktaturen ausbilden. Anders als beim Export von Waffen und Rüstungsgütern sei der Transfer von Know-how jedoch nicht genehmigungspflichtig. Der CDU-Innenpolitiker Ralf Göbel verlangte daher eine Diskussion darüber, ob auch eine Tätigkeit privater Sicherheitsunternehmen in ausländischen Staaten der außenwirtschaftlichen Kontrolle unterworfen werden müsse.
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