Straßenverkehrsordnung
Handyverbot am Steuer hat Bestand
Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung in der Straßenverkehrsordnung bestünden nicht, so das Oberlandesgericht.
Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch als schuldangemessen.
2 BvR 525/08
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Am 13. Mai. 2008 unter:
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« SPD-Innenpolitiker drängen auf Änderungen am BKA-Gesetzentwurf
Linke kritisiert Unterversorgung von Asylbewerbern »

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