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Ärzte und Bürgerrechtler protestieren gegen elektronische Gesundheitskarte

"Vom Sozialstaat zum Kontrollstaat"

Die Ärzteorganisation IPPNW und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin am 16. Mai 8500 Protestunterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte übergeben. Nach Ansicht von IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim verletzt die geplante Chipkarte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei die ärztliche Schweigepflicht "in gravierender Weise bedroht". Die elektronische Gesundheitskarte sei "ein weiterer Baustein im Übergang vom Sozialstaat zum Kontrollstaat". Die zentrale Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten ermögliche die Überwachung sowohl der Behandlungsmethoden der Ärzte als auch der Lebensführung der Patienten. Das Arzt-Patienten-Verhältnis werde durch den Aufbau einer zentralen Gesundheitstelematikinfrastruktur schwer beschädigt, da die ärztliche Schweigepflicht in gravierender Weise bedroht sei. Zunächst würden die KassenpatientInnen schleichend auf eine "schöne neue Welt" der zentralen Datenspeicherung eingestimmt. Das Ministerium wies die Bedenken als nicht stichhaltig zurück.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte, weder die IPPNW noch das Bürgerkomitee hätten einen Beleg vorweisen können, wonach die elektronische Gesundheitskarte zu einem Kontrollstaat führe. "Vielmehr hat der wegen seiner Kritik durchaus geschätzte Bundesdatenschutzbeauftragte keinerlei Einwände erhoben", so Vater.

Der ehemalige Datenschützer Wolfgang Linder vom Komitee für Grundrechte und Demokratie wies auf die geplante zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten hin. Die Chipkarten in Händen der Ärzte und der Patienten seien nur der über Wasser liegende sichtbare Teil des Eisbergs. Darunter werde "eine unsichtbare zentrale Gesundheitstelematikinfrastruktur (GTI) aufgebaut, deren Kern die Speicherung der Behandlungsdaten auf Servern außerhalb der Arztpraxen ist. Die Daten sollen den Raum des eindeutig strafrechtlich geschützten ärztlichen Berufsgeheimnisses verlassen."

Das System der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten wird nach Ansicht von Lindner umfassende Auswertungen und Kontrollen über die Behandlungsmethoden der Ärzte bis hin zur Überwachung der persönlichen Lebensführung der Patienten ermöglichten. Letzteres sei zwar derzeit noch gesetzlich verboten und solle durch Pseudonymisierung der Daten verhindert werden. "Gesetze und technische Verfahren aber können jederzeit geändert werden", so Lindner. Das sei aus anderen Bereichen hinlänglich bekannt. Beispielsweise sollten auch die LKW-Mautdaten nach dem Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die Strafverfolgung eingesetzt werden können. "Dies geschieht sogar schon jetzt - entgegen dem gesetzlichen Verbot."

In der Vergangenheit hätten sowohl Datenschutzbeauftragte als auch Experten wie Karl Lauterbach vor der Speicherung von Gesundheitsdaten auf zentralen Servern gewarnt und dezentrale Lösungen empfohlen, so Lindner. Lauterbach habe noch 1999 in einem Gutachten zentrale Patientenakten wegen der Gefahr des Zugangs durch unautorisierte Personen als bedenklich bezeichnet und empfohlen, die Daten der einzelnen Patienten verteilt zu speichern. "Seit seiner Wahl in den Deutschen Bundestag scheint er sich daran nicht mehr erinnern zu wollen."