Genauer Tathergang blieb unklar
Dreieinhalb Jahre Haft für Messer-Attacke auf Rabbiner
Der 42-jährige Rabbiner Zalman Gurevitch war im Verfahren Nebenkläger. Sein Anwalt sah den versuchten Totschlag weiterhin als erwiesen an und wollte eine Verurteilung zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis erreichen.
Während des Verfahrens hatte ein unbeteiligter Augenzeuge den wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten zum Teil entlastet. Dem Messerstich des 23-Jährigen sei eine körperliche Auseinandersetzung vorausgegangen, die der Rabbiner begonnen habe, sagte der Zeuge.
Den genauen Tathergang konnte das Gericht nicht zweifelsfrei klären. Zwei wichtige Zeugen, in deren Begleitung der Rabbiner unterwegs war, erschienen trotz dringender Ladung nicht vor Gericht. Die Frau und der Mann, beide ebenfalls jüdischen Glaubens, leben im Ausland und begründeten ihr Fernbleiben mit Angst um ihre Sicherheit. Der Vorsitzende Richter Klaus Drescher bezeichnete im Verfahren die Furcht als "unbegründet".
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Am 20. Mai. 2008 unter:
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