Geringverdiener sollen profitieren
Lafontaine will aus Pendlerpauschale direkten Zuschuss machen
Seit Januar 2007 entfällt die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zur "Vermeidung von Härten für Fernpendler" wird die Steuerpauschale in Höhe von 30 Cent aber ab dem 21. Kilometer des Anfahrtswegs "wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben" berücksichtigt, obwohl es diese für Pendler eigentlich nicht mehr gibt. Die Koalition diskutiert darüber, ob und wann die Pauschale ab dem ersten Kilometer wieder eingeführt werden kann. Davon würden Beschäftigte mit Niedriglöhnen nicht profitieren.
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Am 20. Mai. 2008 unter:
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