Die Teilung nach dem Ehe-Aus
Bundesregierung will Versorgungsausgleich geschiedener Paare verändern
Bislang wurden im Scheidungsfall die am Ende des Erwerbslebens zu erwartenden Rentenansprüche errechnet und dann auf beide Partner verteilt. Dieses Verfahren war Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zufolge jedoch fehleranfällig. Das neue Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.
Bei einer Ehezeit von bis zu zwei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nicht statt. In diesen Fällen besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Bedarf für einen Ausgleich, zumal in der Regel nur geringe Werte auszugleichen wären. Die Eheleute können schneller geschieden werden. "Zugleich werden die Familiengerichte und die Versorgungsträger entlastet, da Auskünfte der Eheleute und der Versorgungsträger entbehrlich sind."
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Am 21. Mai. 2008 unter:
justizStichworte:
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