Interessen der Deutschen Bahn

Länder wollen bei Bahnprivatisierung ihre Mitsprache per Gesetz sichern

Im Zusammenhang mit der geplanten Teilprivatisierung der Bahn zeichnet sich ein offener Konflikt zwischen Bundesregierung und Bundesrat ab. Eine Mehrheit der Länder will am 23. Mai im Bundesrat für eine Gesetzesinitiative stimmen, die ihnen eine Mitsprache bei der Umsetzung der Teilprivatisierung sichern soll. Kernpunkt des Gesetzes ist eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der Deutschen Bahn AG. Darin wird festgelegt, wieviel Geld zu sparen der Konzern erhält, welche Leistungen er dafür erbringen und wie er sie nachweisen muss. Die Vereinbarung ist das zentrale Steuerungselement, das unter anderem beschreibt, in welchem Umfang und Zustand das Schienennetz vorgehalten werden muss. Die Regierung plant, die LuFV über eine Ermächtigung im Haushaltsbegleitgesetz zu regeln. Ihr bisheriger Entwurf gilt unter Länderexperten als einseitig auf die Interessen der Deutschen Bahn zugeschnitten.

Erst im April hatte die Verkehrsministerkonferenz das Land Sachsen-Anhalt beauftragt, schnellstmöglich ein Gesetz "über Erhalt und Ausbau der Schienenwege und zur Sicherung des Fernverkehrs" in den Bundesrat einzubringen.

In den vergangenen Tagen sind die Länder jedoch nach Insiderangaben von Koalitionsmitgliedern aus Berlin massiv gedrängt worden, davon Abstand zu nehmen. Sachsen-Anhalt wird am 23. Mai dennoch die geforderte Gesetzesinitiative einbringen und erwägt, auch einen Antrag auf sofortige Entscheidung darüber zu stellen.

Auf Nachfrage teilten Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland, Thüringen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Berlin mit, dass sie sowohl das Gesetz als auch einen Antrag auf sofortige Entscheidung unterstützen würden.

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