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Verkehrssünder zahlen ab 2009 bis zu doppeltes Bußgeld

Nichtangepasste Geschwindigkeit

Für Verkehrssünder wird es einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge ab Januar 2009 deutlich teurer. Mit bis zu doppelt so hohen Bußgeldern wolle die Bundesregierung gefährliche Verstöße im Straßenverkehr ahnden. So regele es der neue Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, den das Bundeskabinett am 21. Mai beschließen wolle.

Sture Linksfahrer zahlen dann dem Bericht zufolge statt 40 künftig 80 Euro. Verdoppelt würden unter anderen die Bußgeld-Regelsätze für gefährliches Überholen und nichtangepasste Geschwindigkeit. Drastisch erhöht würden die Strafen für Drängler und Raser. Diese zahlen dann bis zu 400 beziehungsweise 680 Euro Bußgeld. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fährt, zahle beim ersten Verstoß statt 250 künftig 500 Euro, beim zweiten Mal statt 500 dann 1000 Euro, beim dritten Verstoß statt 750 künftig 1500 Euro.

Veranstalter von illegalen Kfz-Rennen werden statt mit 200 künftig mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Das Überfahren einer roten Ampel koste statt 50 in der Regel 90 Euro beziehungsweise 200 Euro, wenn die Rotphase länger als eine Sekunde gedauert hat. Verzichtet werde dagegen auf die zunächst geplante Anhebung des Bußgeldes bei Verstößen gegen das Handy-Verbot.

Begründet würden die drastischen Verschärfungen damit, dass trotz kontinuierlich sinkender Unfallzahlen die Zahl der Verkehrstoten mit rund 5000 jährlich noch immer viel zu hoch sei.