"Übermüdete Klinikärzte im OP"
Ärzte befürchten Verschlechterungen aufgrund von EU-Arbeitszeitrichtlinie
Die EU-Arbeits- und Sozialminister hatten sich in der Nacht zum Dienstag nach langen Verhandlungen darauf verständigt, dass in der Europäischen Union Beschäftigte künftig nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten sollen. Bereitschaftszeit, die unter anderem von Krankenhausärzten absolviert wird, soll nicht als Ruhezeit gewertet werden, als Arbeitszeit gilt sie allerdings nur dann, wenn dies in nationalen Gesetzen festgeschrieben ist oder sich die Sozialpartner darauf einigen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2003 entschieden, dass ärztlicher Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeit-Richtlinie zu werten ist. Nach dem Kompromiss steht es den Mitgliedstaaten unter anderem frei, den Bereitschaftsdienst in "inaktive" und "aktive" Zeiten aufzuteilen. Die "inaktiven" Zeiten sollen nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Als "inaktiv" gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft.
Der stellvertretende Vorsitzende der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bemängelte, erstmalig werde der hohe Standard des Schutzes in Europa gesenkt, um den Klinikarbeitgebern wieder längere Dienstzeiten und mehr Bereitschaftsdienste zuzugestehen.
Beide Ärzteverbände begrüßten die Feststellung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), wonach das deutsche Arbeitszeitgesetz in Sachen Bereitschaftsdienste nicht geändert werden müsse und die Bereitschaftsdienste somit nach wie vor als Arbeitszeit gewertet werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem "sozialen Rückschritt". Diese Regelung bedeute eine "Verschlechterung des Schutzniveaus auf europäischer Ebene, die durch nichts gerechtfertigt ist", kritisierte DGB-Chef Michael Sommer.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte die Einigung dagegen einen guten Kompromiss, "weil er den Mitgliedstaaten Flexibilität lässt". Für die deutschen Ärzte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern ändere sich "unmittelbar nichts". Nach deutschem Recht werde der gesamte Bereitschaftsdienst bereits seit Jahren als Arbeitszeit gewertet. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für zumutbare Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und trage zu einer höheren Arbeitszufriedenheit bei.
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Am 10. Jun. 2008 unter:
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