Audio- und Videobotschaften

Verteidigung fordert Freispruch für Al-Qaida-Unterstützer

Im Prozess gegen einen Iraker wegen der Verbreitung von Botschaften der Terrororganisation Al-Qaida im Internet hat die Verteidigung am Donnerstag Freispruch gefordert. Für seinen Mandanten sei seinerzeit nicht erkennbar gewesen, dass er eine strafbare Handlung begehe, sagte Rechtsanwalt Klaus Rüther am Donnerstag (12. Juni) vor dem Oberlandesgericht Celle.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Sie wirft dem 37 Jahre alten Iraker aus Georgsmarienhütte vor, in 28 Fällen Audio- und Videobotschaften von Al-Qaida-Führer Osama bin Laden, dessen Stellvertreter Aiman al Zawahiri und dem inzwischen getöteten Al-Qaida-Führer im Irak, Abu Musab al Zarqawi, über das Internet verbreitet zu haben. Auf diese Weise soll er um Mitglieder oder Unterstützer geworben haben.

Der Angeklagte äußerte sich nach Angaben seines Anwalt am Donnerstag erstmals in dem Verfahren. Dabei betonte er, nur vier Reden und ansonsten nur Links ins Internet gestellt zu haben. Damit habe er aber niemanden werben wollen.

Die Tatsache, dass sein Mandant nicht seinen Nutzernamen gewechselt habe, spreche dafür, dass dieser nichts zu verbergen gehabt habe. In dem Chatroom seien Informationen unter Gleichgesinnten ausgetauscht worden. Es sei eine Art Sport gewesen, dort die neuesten Dinge einzustellen, so der Anwalt.

Das Urteil in dem bundesweit ersten Prozess gegen einen Angeklagten, der im Internet für das Al-Qaida-Netzwerk geworben haben soll, soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden.

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