Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Alle Horch- und Guck-Gesetze müssen auf den Prüfstand

Großer und kleiner Lauschangriff

Alle Gesetze mit heimlichen staatlichen Eingriffsrechten müssen auf den Prüfstand. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" hat auch auf sie Auswirkungen. Darüber waren sich bei einem Symposium des Bundesdatenschutzbeauftragten die anwesenden Vertreter von Wissenschaft und Politik einig. Betroffen davon sind nicht nur bundesrechtliche Vorschriften, sondern auch die Polizei- und Verfassungsschutzgesetze der Länder.

"Alle Befugnisregelungen des Bundes und der Länder zu verdeckten Datenerhebungen sind nun auf den Prüfstand zu stellen und in weiten Bereichen neu zu fassen", sieht sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in seinen Forderungen bestätigt, die er bereits anlässlich der Verkündung der Entscheidung zum Großen Lauschangriff erhoben hatte.

Rund 200 Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Sicherheitsbehörden diskutierten auf der Tagung, inwiefern neben der akustischen Wohnraumüberwachung auch andere staatliche Eingriffsbefugnisse, wie etwa die Telekommunikationsüberwachung, an die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts anzupassen sind.

Vier namhafte Rechtsprofessoren kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass aus der Entscheidung auch Folgerungen für andere staatliche Eingriffsbefugnisse zu ziehen sind. Angesichts des hohen Stellenwerts, den das Bundesverfassungsgericht dem "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" beimesse, seien auch die gesetzlichen Ermächtigungen zu anderen strafprozessualen, aber auch zu präventiv-polizeilichen Überwachungsmaßnahmen reformbedürftig.

Keines der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder enthält nämlich bislang Vorschriften zum Schutz dieses absolut geschützten Kernbereichs. Außerdem müssten verfahrensrechtliche Regelungen zur Benachrichtigung der durch die heimliche Maßnahme betroffenen Personen und zur Kennzeichnung der verdeckt gewonnenen Daten aufgenommen werden.

Am 09-11-2004

Grundrechte wahren

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert eine stärkere Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden. Die Harmonisierung des Datenschutzes stehe vor der Schwierigkeit, dass es in den beteiligten Staaten sehr unterschiedliche Rechtssysteme gebe. Trotzdem müssten die grundlegenden Datenschutzprinzipien durchgängig gewährleistet werden. So müsse beispielsweise ein Betroffener sicher sein können, dass er eine Möglichkeit habe die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung gerichtlich nachprüfen zu lassen.

Die Intensivierung des Datenaustausches werde bis hin zur Vernetzung nationaler Informationsbestände und zentralen Datenbanken mit zum großen Teil sehr sensiblen personenbezogenen Daten ausgeweitet, so Schaar. Dies sei nur vertretbar, wenn die grundlegenden Datenschutzprinzipien durchgängig gewährleistet würden. So müsse die Datenerhebung in einem vertretbaren Verhältnis zu den Eingriffen in die Rechte der Betroffenen stehen. Die erhobenen Daten dürften nur für den jeweils festgelegten Zweck genutzt werden, und der Betroffene müsse die Rechtmäßigkeit der Erhebung gerichtlich prüfen lassen können. Insgesamt müssten seine Rechte gewahrt werden, darunter auch das Recht auf eine unabhängige Datenschutzkontrolle.

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa kann nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nur entstehen, wenn die Bürgerrechte in der gesamten EU effektiv geschützt würden. Je mehr Informationsaustausch zwischen den Behörden stattfinde, desto dringender werde ein gleichwertiger Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten. Handlungsbedarf ergebe sich zudem aus dem Entwurf einer europäischen Verfassung und der darin verankerten europäischen Grundrechtecharta, die ein Grundrecht auf Datenschutz enthalte.

Vorbild für einen gleichwertiger Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten könne die EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 sein, meint Schaar. Diese klammere jedoch bisher die behördlichen Bereiche, unter ihnen auch den der Polizei und der Justiz, weitgehend aus.

Am 11-01-2005

"Auf Schritt und Tritt aufgezeichnet"

Zehn Gruppen der Zivilgesellschaft haben am Donnerstag Vorschläge für das geplante Telemediengesetz vorgelegt, das derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erarbeitet wird. Hintergrund der vorgestellten Forderungen ist, laut den Datenschützern, dass die neuen Medien für das tägliche Leben immer wichtiger werden. Zugleich wachsen sie zu einer wichtigen Säule der Wirtschaft heran, heißt es. Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen könne, werde das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet.

Der Entwurf sei dem Bundeswirtschaftsministerium zugeleitet worden. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarteten, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben. Dies sei derzeit nicht gewährleistet. Deshalb sei es zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telemediendienste sowenig persönliche Daten wie möglich verarbeiteten und dass die Verarbeitung möglichst transparent gestaltet werde.

Der aktuelle Entwurf sehe aber noch Absenkungen des bisherigen Datenschutzniveaus vor. Diese müssten verhindert werden. Ausserdem müsse klar abgegegrenzt werden, welche Reichweite das Telemediengesetz gegenüber anderen Gesetzen haben dürfe.

Die Datenschützer meinten, die erfolgreiche Entwicklung der Telemediendienste hänge davon ab, dass die Nutzer darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre gewahrt bliebe. Dieser Zusammenhang sei durch verschiedene Umfragen ebenso erwiesen wie durch die Tatsache, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit aus Sorge um ihre Privatsphäre noch auf die Nutzung von Online-Diensten verzichteten.

Die Zehn Organisationen sind: Der Große Bruder, München (https://www.dergrossebruder.org), Deutsche Vereinigung für Datenschutz DVD e.V. (www.datenschutzverein.de), Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. (www.fiff.de), Humanistische Union e.V. (www.humanistische-union.de), Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V. (www.cilip.de), naiin - no abuse in internet e.V. (www.naiin.org), Netzwerk Neue Medien e.V. (www.nnm-ev.de), STOP1984 (www.stop1984.com), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de), Virtueller Ortsverein der SPD (www.vov.de)

Am 27-05-2005

Strafvorschrift gefordert

Unternehmen wie Behörden missachten in großem Umfang das Recht von Verbrauchern, Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu erhalten, so das Ergebnis eines Tests des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder das Recht, kostenlos Auskunft über die Daten zu erhalten, die ein Unternehmen oder eine Behörde über ihn speichert. Doch nur die Hälfte der getesteten Stellen habe (gesetzeskonform) auf die erste Anfrage hin geantwortet, berichtet das Magazin vorab aus seiner Sendung am Montag um 19:25 Uhr. Datenschützer fordern, die Nichterfüllung der Auskunftspflichten zu bestrafen.

Zu den Behörden, die keine Auskunft geben, gehört nach Angaben von WISO auch das Bundeszentralamt für Steuern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in der Auskunftsverweigerung der Bundesbehörde laut WISO eine Missachtung von Bürgerrechten: "Jeder Bürger hat ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Daten, die Behörden über ihn speichern. Das Bundesamt missachtet hier die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, die im Datenschutzgesetz festgelegt sind."

Aber auch private Unternehmen verstoßen häufig gegen die Auskunftspflicht, wie eine WISO-Recherche ergeben hat: Die WISO-Redaktion ließ Zuschauer bei insgesamt 40 Stellen eine Eigenauskunft anfordern. Angeschrieben wurden neben Behörden auch Privatunternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten sammeln und diese an Dritte verkaufen.

Nur die Hälfte antwortete wie vorgeschrieben sofort

Ergebnis laut dem ZDF-Magazin: Nur die Hälfte der angeschriebenen Stellen hat auf die erste Anfrage hin geantwortet. In drei Fällen - bei Neckermann, KarstadtQuelle und MobilCom - hätten die Tester auch nach einer Mahnung keine Auskunft erhalten.

Einige Unternehmen hätten behauptet, dass keine Informationen über die Tester gespeichert seien. Dennoch hätten sie Daten weitergegeben, so WISO - der Weg der Adresse lässt sich beispielsweise über leichte Schreibfehler oder auch Auskünfte gesetzestreuer Firmen rekonstruieren.

Datenschützer fordert Strafvorschrift

Die Verweigerung einer Auskunft an den "Betroffenen" ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz zwar illegal, zieht aber keine Konsequenzen nach sich - es gibt keine Strafvorschrift. "Das ist eine echte Gesetzeslücke", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert gegenüber der Tageszeitung taz. Das Gesetz liefere gute Regelungen, "nur hapert es gewaltig an der Umsetzung". Das liege daran, dass die Aufsichtsbehörden personell und technisch katastrophal ausgestattet seien und deshalb den Problemen nicht hinterherkämen.

Die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiss, forderte, alle Daten etwa auch aus Rabattkarten-Systemen müssten für die Verbraucher einsehbar sein. Verbraucher müssten eindeutig wissen, welche Daten von ihnen erfasst werden und zu welchem Zweck. Der Forderung nach einer Strafvorschrift für die Verletzung der Auskunftspflichten schloss sie sich allerdings nicht an.

Am 16-01-2006

"Kernbereich der Privatsphäre"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wendet sich gegen Pläne des Bundesinnenministeriums, mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Späh-Software auf Computern zu installieren. Diese so genanten Bundestrojaner dürfe es auch in Ausnahmefällen nicht geben, sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Er betonte: "Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf dem Computer des Betroffenen aufzuspielen. Das ist auf gar keinen Fall zulässig." Es stelle sich die Frage, wie man den "Kernbereich der Privatsphäre" bei einer solchen Methode wirksam schützen wolle. "Darauf gibt es keine befriedigende Antwort", kritisierte der Datenschützer. Daher plädiere er dafür, "nicht übereilt" neue gesetzliche Befugnisse zu schaffen.

Bei einer Online-Durchsuchung dringen die Ermittlungsbehörden mit Hilfe so genannter Trojaner heimlich in einen Computer ein und verschaffen sich so Zugriff auf sämtliche dort gespeicherten Daten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte verweist auf seiner Website auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31. Januar 2007. Der BGH habe entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung unzulässig seien.

Schaar verweist weiterhin darauf, dass sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einer Entschließung "entschieden" gegen Pläne gewandt habe, Online-Durchsuchungen durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Eingriffsgrundlagen zu legalisieren.

Im Bundesministerium des Innern werde derzeit geprüft, die Befugnis zur Durchführung von Online-Durchsuchungen auch zu präventiv-polizeilichen Zwecken bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus einzuführen. Erwogen werde beispielsweise eine entsprechende Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG).

Auf Landesebene existiere eine derartige Befugnis für den Verfasssungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. "Hiergegen ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig", betont der Datenschutzbeauftragte. Gegen die Befugnis zu Online-Durchsuchungen habe er erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die er in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ausführlich dargelegt habe.

Am 30-08-2007

"Totalerfassung"

Der von der Koalition geplante elektronische Personalausweis soll Ende 2009 eingeführt werden und auch Fingerabdrücke enthalten. Der Ausweis werde die Größe einer Scheckkarte haben und wie bisher ein digitales Foto beinhalten, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Wochenende. Zusätzlich sollen unsichtbar zwei Fingerabdrücke des linken und des rechten Zeigefingers sowie ein PIN-Code gespeichert werden. Mit dem Code müssten sich Bürger registrieren lassen, wenn sie auf elektronischem Wege mit Verwaltungen in Kontakt treten. Auch zur Registrierung bei Wahlen könnte der Code eingesetzt werden, hieß es.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagten der Zeitung, dass man sich bei einer internen Beratung am Donnerstag mit den Eckpunkten des Gesetzentwurfes befasst habe. Wiefelspütz sprach von einer "kleinen Revolution", die nicht zuletzt dem Daten- und Verbraucherschutz diene: "Das ist der Ausweis fürs Internet."

Derzeit beraten die Innenpolitiker der Koalition nach Angaben von Wiefelspütz über das Projekt. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD hätten noch nicht über die Pläne entschieden. Eckpunkte sollen im Oktober festgelegt werden. Das Kabinett könne sich dann im ersten Halbjahr 2008 mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Die Ausstattung aller Deutschen mit dem Ausweis würde acht bis zehn Jahre dauern, schätzte Wiefelspütz.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht in der Einführung elektronischer Personalausweise Chancen und Risiken zugleich. "Die Speicherung des Fingerabdrucks im Personalausweis sehe ich sehr kritisch", sagte er. Es gebe dafür überhaupt keine europarechtliche Verpflichtung. Im Unterschied zu Pässen beträfen die Personalausweise alle, die über 16 Jahre alt sind. "Das würde bedeuten, dass wir eine Totalerfassung aller Fingerabdrücke bekämen", sagte Schaar. Elektronische Signatur und PIN-Codes auf den Ausweisen halte er hingegen "grundsätzlich für eine gute Idee".

Große datenschutzrechtliche Bedenken machte auch Links-Fraktionsvize Petra Pau geltend. Der "präventive Sicherheitsstaat" brauche drei Dinge: "einen elektronischen Personalausweis mit Fingerabdrücken zur Erkennung, eine individuelle Steuer-Identifikations-Nummer zur Zuordnung und eine elektronischen Gesundheitskarte zur Komplettierung. Das alles verknüpft und fertig ist die Totalerfassung", warnte Pau. SPD und Grüne hätten den Weg dahin geebnet. Union und SPD wollten ihn vollenden. Orwells "1984" sei näher denn je, so Pau.

Der Links-Abgeordnete Jan Korte meint, "80 Millionen Bundesbürger erkennungsdienstlich zu behandeln, dient nur einem einzigen Zweck: Der lückenlosen Erfassung aller Daten. Daran kann kein Zweifel bestehen." Die riesigen Datenmengen, die mit dem neuen Ausweis entstünden, würden Begehrlichkeiten wecken. "So erleben wir es bei fast jeden Vorhaben der Bundesregierung. Ein Beispiel ist die Online-Durchsuchung. Die Debatte hat noch nicht ihren Höhepunkt erreicht, da fordert ein CDU-Landeschef, das umstrittene Instrument gegen Fußballfans einzusetzen. Ich kann mir gut vorstellen, welche Anwendungen für die Fingerabdrücke solchen Leuten im Kopf umhergeistern."

Auch FDP-Chef Guido Westerwelle lehnt ein zentrales Register mit Fingerabdrücken ab. So etwas sei nicht denkbar, wenn es darauf hinauslaufe, jeden Bürger erkennungsdienstlich zu behandeln, "so wie man früher Verbrecher behandelt hat". An die Debatte über neue Personalausweise mit Fingerabdruck wolle die FDP "mit kritischer Distanz" herangehen. "Man kann ja die Freiheit der Bürger nicht schützen, in dem man sie aufgibt", sagte Westerwelle.

Zugleich machte Westerwelle deutlich, dass die FDP weitere Einschränkungen der Freiheit unter Umständen mittragen wird. So werde die FDP solche Vorschläge seriös prüfen, und nicht "mal eben aus der Hüfte heraus von vorneherein ablehnen".

Am 24-09-2007

"Viele Freiwillige"

Nach dem Koalitionskompromiss zum elektronischen Personalausweis werben Unions-Politiker für die freiwillige Registrierung von Fingerabdrücken. Von der zentralen Erfassung weiterer Daten wurde eher abgelenkt. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hob am Freitag (13. Juni) auf die Fälschungssicherheit ab, Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) verwies auf "verschiedene praktische Nutzungsmöglichkeiten". Union und SPD hatten sich zuvor darauf verständigt, digitale Fingerabdrücke nur auf Wunsch des Inhabers im Ausweis zu speichern.

Bosbach betonte, der rechtstreue Bürger müsse selbst ein überragendes Interesse daran haben, dass mit seiner Identität kein Schindluder getrieben oder gar eine Straftat begangen werden könne. Dazu sei der Fingerabdruck wesentlich besser geeignet als das Foto.

Die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs werde durch die neuen Ausweise nicht größer, so Bosbach. Von der geplanten massenhaften Erfassung der Fingerabdrücke durch den Staat lenkte der CDU-Politiker ab: "Wer meinen Fingerabdruck haben will, benötigt meinen Personalausweis nicht. Der muss sich nur einen Gegenstand nehmen, den ich in der Hand hatte."

Mit Blick auf den Koalitionspartner fügte er hinzu: "Ich weiß nicht, weshalb die SPD davor eine solche Furcht hat." Er bedaure es sehr, "dass es die SPD ablehnt, den elektronischen Personalausweis genauso fälschungssicher zu machen wie den elektronischen Reisepass".

"Zeitgemäß"

Uhl bezeichnete Personalausweise mit digitalem Fingerabdruck als zeitgemäß. Er gehe davon aus, dass sich im Falle der angestrebten freiwilligen Lösung "fast alle" Bürger für den Fingerabdruck im Ausweis entscheiden werden, so der CSU-Politiker. Ein solcher Ausweis würde nicht nur Missbrauch verhindern, sondern auch die moderne Kommunikation befördern.

Jeder Bürger müsse immer wieder zu Behörden gehen, um sich umzumelden oder etwa einen Führerschein zu beantragen. Er könne nun mit diesem Ausweis per Internet "von zu Hause bei Tag oder Nacht diese Anträge einbringen, ohne zur Behörde zu gehen, ohne Schlange zu stehen, ohne einen Tag Urlaub zu machen".

"Gigantische Vorteile für die Verbraucher"

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz begrüßte die Freiwilligkeit des Modells. Damit werde gewährleistet, dass der elektronische Personalausweis so aussieht, wie ihn der Inhaber haben will. "Das werden wir mittragen können", sagte er. Die Internet-Möglichkeiten, die der neue Ausweis ermögliche, brächten "gigantische Vorteile für die Verbraucher". Die Nutzung staatlicher Online-Dienstleistungen werde erleichtert, der Jugendschutz verbessert. Wiefelspütz ging davon aus, dass der neue Ausweis Ende 2009 oder Anfang 2010 eingeführt wird.

Am 13-06-2008