Eurocopter
Ingenieur wegen Spionage für russischen Geheimdienst verurteilt
Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt, der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe "deutlich unter einem Jahr". Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte eingeräumt, einem Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes zwischen Ende 2004 und Dezember 2006 Dokumente über hoch entwickelte technische Produkte übergeben zu haben. Dabei handelte es sich überwiegend um "Dokumentationen und andere Unterlagen über verschiedene, vorwiegend zivil nutzbare Hubschrauber". Der Mann erhielt für seine Dienste offenbar 13.000 Euro. Er traf sich jeweils in Deutschland oder im näheren Ausland mit dem Geheimdienst-Mitarbeiter. Die Absprachen liefen meist über anonyme E-Mail-Konten, wie bei geheimdienstlichen Kontakten üblich.
Für den Tatbestand mache es keinen Unterschied, ob die verratenen Unterlagen militärische oder zivile Relevanz hätten, hieß es in der Urteilsbegründung. In Anbetracht der seit Jahren steigenden Ausforschung durch den russischen Nachrichtendienst verlange jeder Verrat eine strafrechtliche Antwort. "Auch bloße Industriespionage" schädige die wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig.
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Am 16. Jun. 2008 unter:
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