"Ausnahmefälle"
Erstattung von Tilgungsraten für Eigenheim von "Hartz-IV"-Empfängern
Geklagt hatte ein 60-jähriger Empfänger von Arbeitslosengeld II aus Bielefeld. Der alleinstehende Mann lebte in einer 45 Quadratmeter großen Eigentumswohnung, für die er noch Restschulden von knapp 15.000 Euro bei der Bank hatte. Die monatlichen Kreditzinsen von 74 Euro übernahm die örtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) anstandslos, die Tilgungsraten von rund 290 Euro im Monat aber wollte sie nicht zahlen. "Hartz-IV"-Leistungen dürften nicht dem Aufbau von Vermögen dienen, so die Behörde.
Deutschlands oberste Sozialrichter stimmten dem zwar grundsätzlich zu, ließen aber Ausnahmen zu. Sonst würden ältere Arbeitslose, die ihr Wohneigentum schon weitgehend abbezahlt hätten, zu Unrecht benachteiligt. (Az.: B 14/11b AS 67/06 R)
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 18. Jun. 2008 unter:
nachrichtenStichworte:
« Linke will Schwan nicht wählen, aber eine rot-rot-grüne Politik
Zahl der Studenten mit Depressionen soll wachsen »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
