"Spendenkampagne"

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen in Nordrhein-Westfalen festgenommenen mutmaßlichen Führungsfunktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) erhoben. Der 34-jährige kurdischstämmige Türke soll Mitglied des als kriminelle Vereinigung eingestuften Führungskaders der PKK in Deutschland gewesen sein, wie die Bundesanwaltschaft am 1. Juni in Karlsruhe mitteilte. Der Beschuldigte Ahmet A. war am 9. Oktober 2007 in Hilden durch Beamte des Bundeskriminalamts festgenommen worden.

Unter dem Decknamen "Ciwan" soll er von Juni 2003 bis Juli 2006 zunächst in Düsseldorf und danach in Köln die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten für die PKK geregelt haben. So habe er das Vorgehen von PKK-Aktivisten koordiniert und konkrete Vorgaben zur Höhe der einzutreibenden Gelder im Rahmen der von der PKK-Europaführung angeordneten jährlichen "Spendenkampagne" gemacht. Die Gelder habe er dann an das parteiinterne "Finanzbüro" weitergeleitet.

Die Anklage wurde am 20. Mai beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September 2007 sei inzwischen aufgehoben worden, hieß es.

Die PKK war 1993 in Deutschland verboten worden. Seit August 1996 betätigt sich die PKK-Führungsspitze in Deutschland nach Auffassung der Bundesanwaltschaft zwar nicht mehr als terroristische, aber als kriminelle Vereinigung.

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