"Im Zweifel für den Angeklagten"
Bundeswehrsoldatin vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen
Nach Überzeugung der Anklagevertretung hatte die Frau im Jahr 2004 ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt getötet und in einer Tiefkühltruhe auf dem NATO-Stützpunkt im niederländischen Grenzort Brunssum versteckt. Dort wurde die Babyleiche Anfang 2006 zufällig von Reinigungskräften gefunden.
Die Soldatin hatte zum Tatzeitpunkt auf dem NATO-Stützpunkt gedient und dort offenbar eine Affäre mit einem anderen Soldaten. Den genauen Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft konnte die Frau nicht mehr angeben. Laut Anklageschrift soll sie sich für die Schwangerschaft geschämt und das Kind abgelehnt haben. Die Frau habe starke Schmerzmittel eingenommen, um so eine Totgeburt auszulösen. Nach der Geburt habe sie das Kind mit dem Gesicht nach unten in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt, bis es kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe.
Dieser Argumentation wollte sich das Gericht nicht anschließen. Laut rechtsmedizinischen Gutachten sei nicht mehr festzustellen, wann das Kind geboren wurde und woran es gestorben sei. So könne der Frau nicht nachgewiesen werden, dass sie für den Tod des Neugeborenen verantwortlich sei. Gemäß dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" sei die Frau deshalb freizusprechen gewesen.
Vor Gericht hatte die Frau eingeräumt, die Mutter des Babys gewesen sein. Nachdem das Kind nach der Geburt weder geatmet noch sich bewegt habe, habe sie die Leiche im Zustand der geistigen Verwirrung in der Kühltruhe versteckt.
Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Vorinstanz von August 2007. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die jetzt verworfen wurde.
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