Wasserstoffexplosion in Brunsbüttel
Greenpeace erhält von Vattenfall nur wenige Akten über Störfall
Der Vergleich sei "auf der Grundlage gegenseitigen Nachgebens" geschlossen worden, sagte der Sprecher. Greenpeace habe beim angestrebten Umfang der Einsichtnahme zurückgesteckt und auf die Herausgabe des weit überwiegenden Teils der Akten verzichtet. Im Gegenzug sei der Betreiber, der zur Wahrung seiner Betriebsgeheimnisse ursprünglich jede Einsichtnahme abgelehnt hatte, nun "in weitem Maße" entgegengekommen und wolle "bestimmte Akteninhalte" durch das Kieler Sozialministerium als Atomaufsichtsbehörde zur Verfügung stellen lassen. "Damit ist die Geschichte für das Gericht vom Tisch", so der Sprecher.
Dem Rechtsstreit vor dem OVG war ein sogenanntes Geheimschutzverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorangegangen. Dabei waren sämtliche Unterlagen zu dem Störfall auf ihre Geheimschutzbedürftigkeit hin gefiltert worden.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse "an allen Informationen zum Störfall". Der Betreiber wolle nun alle Unterlagen mit "unmittelbarem Störfallbezug" Greenpeace in Kopie zur Verfügung stellen, auch wenn sie der Geheimhaltung unterlägen, sagte der Sprecher.
Die Umweltorganisation werde nun die Unterlagen durchsehen und den Störfall von 2001 bewerten, sagte Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital.
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Am 24. Jun. 2008 unter:
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« "Task Force" als Antworft auf Pannen im Atommülllager Asse
Bundeswehrsoldatin vom Vorwurf der Kindstötung freigesprochen »
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