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Bundestag billigt Wohngelderhöhung

Geld für potenzielle Wähler

Das seit 2001 unveränderte Wohngeld wird im Super-Wahljahr 2009 deutlich angehoben. Der Bundestag billigte am Freitag (27. Juni) in Berlin eine entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Dieser hatte der zehnprozentigen Erhöhung in der vergangenen Woche zugestimmt. Das neue Wohngeld soll 800.000 Haushalten zugute kommen. Auf seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause fasste das Parlament zudem eine ganze Reihe weiterer Gesetzesbeschlüsse.

GRUNDSICHERUNG IM ALTER: Ab 2009 wird die Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgestellt. Statt des bisher vom Bund gezahlten Festbetrags in Höhe von 409 Millionen Euro soll dann eine prozentual gestaffelte Kostenverteilung der Nettoausgaben treten. 2009 übernimmt der Bund demnach 13 Prozent der Kosten. Diese Quote soll sich jährlich um einen Prozentpunkt erhöhen, bis 2012 der Höchstsatz von 16 Prozent erreicht ist.

HARTZ IV: Das Parlament stimmte der Einigung zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der "Hartz IV"-Wohnkosten der Kommunen zu. Danach soll die Bundesbeteiligung an diesen Wohnkosten über 2010 hinaus nach der bisherigen Anpassungsformel berechnet werden. Bislang war zum Jahr 2011 eine Neuregelung vorgesehen. Der Bund beteiligt sich somit weiterhin mit 29,2 Prozent an den im "Hartz IV"-Rahmen von den Kommunen gezahlten Leistungen für Unterkunft und Heizung.

IMMOBILIENKREDITE: Kreditnehmer von Immobiliendarlehen werden gegenüber Finanzinvestoren gestärkt. Anlass sind bekannt gewordene Fälle von Zwangsversteigerungen, nachdem Banken die Kredite an Finanzinvestoren weiterverkauft hatten. Künftig dürfen Immobiliendarlehensverträge erst gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens im Verzug ist. Bislang konnten dagegen Kreditgeber schon bei geringem Zahlungsverzug versuchen, den Darlehensvertrag außerordentlich zu kündigen und die Vollstreckung einzuleiten.

FINANZINVESTOREN: Unternehmen sollen besser vor Finanzinvestoren geschützt werden. Mit dem schwarz-roten Risikobegrenzungsgesetz sollen "unerwünschte Aktivitäten" erschwert oder verhindert werden. Danach müssen künftig etwa Aktionäre auf Anfrage des Unternehmensvorstandes die Herkunft ihrer Mittel offen legen, wenn sie mindestens zehn Prozent der Anteile an einem Unternehmen gekauft haben.

WAGNISKAPITAL: Damit junge Unternehmen leichter Investoren gewinnen können, sollen die Rahmenbedingungen für privates Wagniskapital verbessert werden. So soll eine Beteiligungsgesellschaft unter bestimmten Bedingungen von der Gewerbesteuer befreit werden können. Steuerliche Anreize soll es zudem geben, wenn in Unternehmen investiert wird, die nicht älter als zehn Jahre und nicht länger als drei Jahre an der Börse sind und zudem nicht über mehr als 20 Millionen Euro Eigenkapital verfügen.

FAMILIENGERICHT: Mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wird in Deutschland ein "Großes Familiengericht" eingeführt, vor dem künftig sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung künftig verhandelt werden. So sollen etwa Verfahren zu Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige oder Adoption sowie Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht beziehungsweise das Zivilgericht zuständig ist, künftig Sache des Familiengerichtes werden.

SCHORNSTEINFEGER: Das seit Jahrzehnten geltende Schornsteinfeger-Privileg wird gelockert. Bislang war nur ein Schornsteinfegermeister bis zum Ruhestand für seinen Kehrbezirk zuständig. Künftig sollen alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, im Wettbewerb angeboten werden. Die EU-Kommission hatte beanstandet, dass die Ausübung des Handwerks auf einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines Kehrbezirks nicht tätig werden darf, was der Dienstleistungsfreiheit in der EU widerspricht. Künftig sollen nun Bezirke, die ab 2010 frei werden, ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben werden.