Ausweispflicht am Arbeitsplatz
Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
Auch plant die Bundesregierung die Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Derzeit ist der Beginn einer Beschäftigung erst mit der nächsten Lohnabrechnung zu melden. Zur besseren Überwachung sollen auf einigen Großbaustellen dauerhafte Prüfungsstützpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eingerichtet werden.
Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge gehen durch Schwarzarbeit zwei bis drei Millionen reguläre Arbeitsplätze verloren.
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