Libysches Atomwaffenprogramm
Neuer "Atomschmuggel"-Prozess
Der deutsche Ingenieur mit Schweizer Wohnsitz soll an der Herstellung von Gasultrazentrifugen für das libysche Atomwaffenprogramm beteiligt gewesen sein. Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Mit der Anlage hätte Libyen monatlich Uran für mehrere Atomwaffensprengkörper herstellen könne, betonte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft. Für seine Dienste habe der Angeklagte 55 Millionen D-Mark erhalten. Die Hälfte davon soll er als Gewinn eingestrichen haben, mit der anderen Hälfte habe er Produktionskosten abgedeckt.
Der Anklage zufolge soll der 65-Jährige einen befreundeten Unternehmer in Südafrika mit der Herstellung eines Verrohrungssystems für die Urananreicherungsanlage beauftragt haben. Um den Endabnehmer Libyen zu verschleiern, sei in Verträgen der Bau einer Wasseraufbereitungsanlage für Jordanien vorgespiegelt worden. Das Verhalten des Angeklagten sei geeignet gewesen, "das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören" und "die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu gefährden.
Der Angeklagte soll während des Projekts mehrmals Kontakt mit dem pakistanischen Atomwissenschaftler Abdul Quader Khan gehabt haben, der als Entwickler des pakistanischen Atomwaffenprogramms gilt und 1997 von der libyschen Staatsführung mit der Beschaffung von Zentrifugen beauftragt worden sein soll. Letztlich hatten US-Streitkräfte Ende 2003 das Schiff mit Lieferungen für die Anlage im Mittelmeer auf dem Weg nach Libyen gestoppt. Die libysche Regierung gab schließlich Ende 2003 ihr Atomprogramm auf.
Der angeklagte Fachmann für Vakuumtechnik und "Gashandling" musste sich wegen der Vorwürfe schon vor zwei Jahren in Mannheim verantworten. Im Sommer 2006 setzten die Richter die Hauptverhandlung jedoch wegen auslieferungsrechtlicher Fragen und Problemen mit den Akten aus. Der Ingenieur kam wenig später nach 14-monatiger Untersuchungshaft und vorheriger Auslieferungshaft in der Schweiz auf freien Fuß. Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung übernahm dann 2007 das OLG Stuttgart das Verfahren, was unter anderem mit der besonderen Bedeutung des Falls begründet wurde.
Die Verteidigung beantragte zu Prozessbeginn in Stuttgart, das Verfahren wieder an das Landgericht Mannheim zu übertragen. Die Übernahme des Falls durch das OLG Stuttgart sei "rechtswidrig", und die Begründung hierzu "objektiv willkürlich". Außerdem forderten die beiden Rechtsanwälte vom Gericht Aufklärung zu der Frage, ob ihr Mandant vom Bundesnachrichtendienst (BND) abgehört worden sei. Das Gericht gab hierauf zunächst keine Antwort. Am Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt. Für den Prozess sind bis Januar 2009 insgesamt 43 Verhandlungstage eingeplant.
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Am 05. Jun. 2008 unter:
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