Staatsregierung verweigert Akten

Sachsens Korruptionsaffäre nun Fall für Landes-Verfassungsgericht

Der sächsische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Freitag (11. Juli) über die Klage des Landtagsuntersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre gegen die Staatsregierung. Hintergrund ist deren bisherige Weigerung, Akten an das Gremium herauszugeben. Darin sieht der Ausschuss eine Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass am selben Tag eine Entscheidung verkündet wird. Nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag werden am Freitag beide Seiten gehört, anschließend werde voraussichtlich ein Verkündungstermin für das Urteil genannt.

Das Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken hatte im Mai 2007 die auch als "Sachsen-Sumpf" bezeichnete Affäre ausgelöst. Die Dresdner Staatsanwaltschaft vernahm daraufhin rund 150 Zeugen, um die von Kindesmissbrauch bis zur Strafvereitelung im Amt reichenden Vorwürfe aufzuklären. Inzwischen sind die Verfahren gegen die in den Akten beschuldigten Juristen eingestellt.

Der vor einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der politischen Verantwortlichkeiten in der Affäre hatte mehrfach vergeblich die Herausgabe von Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Staatskanzlei sowie des Innen- und Justizministeriums gefordert. Daraufhin legte im Auftrag des Gremiums der Düsseldorfer Jurist Martin Morlok Organklage gegen die Regierung ein, damit die Unterlagen herausgegeben werden.

Die Regierung hatte unter Berufung auf selbst in Auftrag gegebene Expertisen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses geäußert und deshalb dessen Mitgliedern keine Einsicht in Akten gewährt. Zudem hatte sie Staatsbedienstete nicht aussagen lassen.

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