Leistungen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose
Bund und Länder wollen für "Jobcenter" das Grundgesetz ändern
Scholz kündigte an, bis Ende der Sommerpause Gesetzestexte vorzulegen. Die Umsetzung werde "schnell und zügig gehen", zeigte er sich überzeugt. Seit Mai hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Zukunft der Jobcenter erarbeitet.
Laut Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) haben die Länder der Verfassungsänderung einstimmig zugestimmt. Die als Jobcenter bekannten bundesweit rund 350 Argen sind für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständig. Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) tragen je zur Hälfte die Verantwortung.
Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sagte als Vorsitzender der Ministerkonferenz, entscheidend sei, dass es für Langzeitarbeitslose weiterhin eine zentrale Anlaufstelle gebe, wo sie die benötigten Bescheide und Hilfen erhielten. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) fügte hinzu, die Arbeitsabläufe, etwa in der Verwaltung, müssten jedoch verbessert werden. Laumann räumte ebenfalls ein, die Argen seien bislang nicht sehr erfolgreich. Auch inhaltlich müsse hier einiges besser werden.
Der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise hatte am Wochenende die praktische Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern als "Katastrophe" bezeichnet. Das wies der Deutsche Städte- und Gemeindebund zurück. Verbands-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte, in den Jobcentern gelinge "vieles inzwischen gut". Als Problem wertete Landsberg aber, dass die Sachbearbeiter der BA ihre Weisungen aus der Nürnberger Zentrale bekommen und die Mitarbeiter der Sozialämter viel selbstständiger handeln könnten.
Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer sprach nach der Einigung von einem "Sieg der Vernunft". "Bund und Länder haben das 'kooperative Jobcenter' abgewählt und mit ihrer Entscheidung den Weg für die beste Lösung freigemacht", betonte sie.
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, Leistungen aus einer Hand könnten Kommunen eher leisten als "die zentralistisch organisierte Bundesagentur für Arbeit". Eine geteilte Verantwortung bedeute hingegen Zuständigkeitschaos und eine doppelte Bürokratie.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die gemeinsame Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern durch die Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Umstrukturierung bis Ende 2010 angeordnet. Einer Verfassungsänderung müssen Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.
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Am 14. Jul. 2008 unter:
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