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Ex-Verfassungsrichter kritisiert Regierung wegen Online-Durchsuchung

Erkenntnisse zur Effektivität wurde verschwiegen

Die Bundesregierung muss nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem ihre Erkenntnisse zur Effektivität neuer Überwachungsmaßnahmen stärker offen legen. "Es fällt auf, wie wenig belastbare Aussagen es über die Erfolge des Einsatzes neuer Überwachungsmittel gibt", sagte Hoffmann-Riem am Freitag (18. Juli) in Karlsruhe. Bei neuen Überwachungsinstrumenten wäre es hilfreich, wenn die Verantwortlichen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen "belastbare Befunde zugänglich machten und nicht 'mauerten'", sagte er.

Dies sei etwa in der Verhandlung zur Online-Durchsuchung im Oktober 2007 der Fall gewesen. Dabei habe der Prozessvertreter der Bundesregierung umgehend auf die "höchst restriktiven Aussageermächtigungen" hingewiesen, an die sich die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu halten hätten.

Hoffmann-Riem: Material über die Eignung und Angemessenheit der Maßnahme hätte wegen nicht legaler Online-Überwachungen verfügbar sein müssen

Online-Überwachungen habe es aber auch schon ohne gesetzliche Ermächtigung gegeben, betonte Hoffmann-Riem. Deshalb hätte eigentlich "Material über die Eignung und Angemessenheit der Maßnahme verfügbar sein" müssen. "Nichts davon wurde dem Gericht offen gelegt", kritisierte der Anfang April ausgeschiedene Richter, der Berichterstatter des Ersten Senats in dem Verfahren war und nun offiziell verabschiedet wurde.

"Vielleicht auch den Befund der relativen Erfolglosigkeit zu überspielen"

Diese "Maulkörbe" für die Präsidenten der Bundesämter könnten auch so gedeutet werden, dass es darum gehe, "eine Bloßstellung zu vermeiden, vielleicht auch den Befund der relativen Erfolglosigkeit zu überspielen?", sagte der 68-jährige Hoffmann-Riem.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer nur unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Hoffmann-Riem wies zudem darauf hin, dass der Erste Senat auch in der Entscheidung zur Rasterfahndung aufzuklären versucht habe, "welche Ermittlungserfolge sie gebracht hat - mit negativem Ergebnis".

"Auch Neonazis zu ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit zu verhelfen"

Mit Blick auf das Demonstrationsrecht betonte Hoffmann-Riem, es gehöre zu den Aufgaben des Verfassungsgerichts, "auch Neonazis zu ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit zu verhelfen". Entscheidungen der Behörden und Fachgerichte über Neonazi-Demonstrationen sei oft anzumerken gewesen, "wie schwer es vor Ort immer noch fällt, den Grundsatz der Liberalität durchzuhalten". Es werde dabei auch deutlich, "wie groß der politische Druck häufig ist, ein Zeichen gegen die Neonazis um jeden Preis zu setzen".

Auf einen "versteckten Widerstand" der Politik gegen die liberale Karlsruher Rechtsprechung deuten nach Hoffmann-Riems Auffassung die geplanten Neuregelungen der Bundesländer im Versammlungsrecht hin. Im Zuge der Föderalismusreform "scheinen mehrere Bundesländer einen grundlegenden Wechsel im rechtsstaatlichen Versammlungsrecht einleiten zu wollen", kritisierte der ehemals für das Demonstrationsrecht zuständige Verfassungsrichter.

Dieses Vorgehen der Länder berge das Risiko, die Karlsruher Rechtsprechung "teilweise zu konterkarieren". Hier seien neue verfassungsrechtliche Streitigkeiten vorprogrammiert.

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wies darauf hin, dass das Gericht nicht selten gezwungen sei, "in Nachtarbeit" über die Zulässigkeit einer Demonstration zu entscheiden, da die entsprechenden Eilanträge manchmal erst in der Nacht vor dem Tag der geplanten Demonstration in Karlsruhe eingereicht würden.