Weiterbetrieb bei Zweifeln an der Störfallsicherheit
Sicherheits-Auflage für Atomkraftwerk Philippsburg untersagt
Die sogenannte Biblis-Auflage war 2004 auf Weisung des damaligen Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Grüne) erstmals für das gleichnamige hessische Kernkraftwerk erlassen worden und sollte ursprünglich auf alle deutschen Meiler übertragen werden. Für Philippsburg erging 2005 eine solche Auflage.
EnBW wurde darin verpflichtet, bei Zweifeln an der Störfallsicherheit das Kernkraftwerk sofort abzuschalten. Anlass war ein Sicherheitsmangel im Bereich des Notkühlsystems von Philippsburg. Der Bund hatte den Betreibern vorgeworfen, Block 2 über Monate hinweg weiter betrieben zu haben, obwohl er nicht gänzlich beherrschbar gewesen sei.
In dem Rechtsstreit hatte der EnBW-Konzern gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, das die Auflage damals auf Weisung des Bundes erlassen musste. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, wie 2007 bereits der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, dass die Auflage "zu unbestimmt" sei. Der Betreiber könne "nicht hinreichend deutlich erkennen", wann genau die Anlage abgeschaltet werden müsse. Die Pflicht zur Abschaltung verstoße auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die mit der Auflage ebenfalls angeordnete Melde- und Informationspflicht hatte jedoch vor Gericht Bestand. Demnach müssen Betreiber die Aufsichtsbehörden sofort unterrichten, wenn Bedenken an der Beherrschung von Störfällen bestehen.
Ein Sprecher des baden-württembergischen Umweltministeriums sah die Haltung des Landes bestätigt und begrüßte die beibehaltene Informationspflicht, die "der gängigen Praxis" entspreche. Eine EnBW-Sprecherin zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. "Das Urteil bestätigt letztinstanzlich unsere Auffassung", sagte sie.
Das unterlegene Bundesumweltministerium sah sich trotz Niederlage zumindest "zum Teil bestätigt". Die verbindliche Informationspflicht stärke die Atomaufsicht, hieß es in Berlin. Dies begrüßte auch der baden-württembergische Grünen-Energieexperte Franz Untersteller. Es sei nunmehr sichergestellt, dass bereits bei begründeten Zweifeln die Atomaufsicht umgehend informiert werde.
Kritik kam sowohl von Greenpeace als auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital warf dem Landesministerium vor, die Auflage "absichtlich" nicht konkretisiert zu haben. Die baden-württembergische BUND-Chefin Brigitte Dahlbender sagte, mit dem Urteil würden Bürokratie und Betreiberinteressen vor die Sicherheit der Bevölkerung gestellt.
(AZ: BVerwG 7 C 38.07 - Urteil vom 2. Juli 2008)
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