Zentralrat der Juden empört
Ex-Verfassungsrichter gegen Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung
Hoffmann-Riem zeigte sich der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge auch skeptisch, was die Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen angeht. Zwar gebe es auch hier einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. "Ich selber würde auch damit zurückhaltend sein, weil ich nicht glaube, dass das Problem auf diese Weise bewältigt werden kann", sagte der Staatsrechtslehrer und frühere Hamburger Justizsenator. Es gebe ein "Katz-und-Maus-Spiel" mit Symbolen, sagte er mit Blick auf die Strafverfahren etwa wegen durchgestrichener Hakenkreuze.
Hoffmann-Riem betonte, dass sich "Neonazi-Demonstranten meist nicht unfriedlich" verhielten. Das möge "Kalkül" sein, sei aber "Fakt". Gewalttätig seien oftmals die Gegendemonstranten. Versammlungsverbote könnten aber nicht mit gewalttätigen Gegendemonstranten begründet werden, auch wenn das von manchen Behörden und Verwaltungsgerichten so gesehen werde. Generell sei es "politisch klug, Ventile zu belassen, anstatt Märtyrer zu schaffen", sagte er.
Hoffmann-Riem war der maßgebliche Richter des Verfassungsgerichts in Fragen des Demonstrationsrechts. 2001 hatte das Gericht enge Grenzen für ein Verbot rechtsextremer Demonstrationen gezogen und die Bedeutung der Meinungsfreiheit betont.
Dazu sagte Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats, dem "Tagesspiegel": "Es ist unverantwortlich, dass sich eine Koryphäe der Rechtswissenschaft beim Thema Holocaust-Leugnung solche Kapriolen leistet.". Hoffmann-Riem habe fahrlässig den Holocaust-Leugnern ein Argument in die Hände gespielt. "Damit hat er der Meinungsfreiheit keinen Dienst erwiesen", sagte Kramer.
In Deutschland wird die öffentliche Leugnung des Massenmords der Nationalsozialisten an den Juden als Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft (§ 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs). Kramer sagte: "Ich möchte nicht wissen, wie schlimm es in Deutschland aussähe, wenn die Leugnung des Holocausts nicht strafbar wäre." In einer Zeit "des spürbar wachsenden Rechtsextremismus ist der Versuch, ein Verbot aufzuweichen, ein gefährliches Signal".
Kramer befürchtet nun, "dass die Revisionisten-Szene ausgerechnet einen Rechtswissenschaftler mit so hohem Renommee als Kronzeugen missbraucht". Bei den nächsten Prozessen würden Holocaust-Leugner garantiert auf Hoffmann-Riem verweisen.
Im Februar 2007 hatte das Mannheimer Landgericht den Holocaust-Leugner Ernst Zündel wegen Volksverhetzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zündel wurde vorgeworfen, von Kanada und den USA aus über seine Internetseite und in seinen "Germania"-Rundbriefen die Auschwitz-Lüge verbreitet zu haben. Damit habe er den Massenmord der Nationalsozialisten an den Juden systematisch geleugnet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.
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Am 09. Jul. 2008 unter:
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