Kriegswaffenkontrollgesetz
Gericht lehnt Anklage gegen Deutsch-Iraner ab
Die Bundesanwaltschaft hatte den 48-jährigen V. im Mai angeklagt, weil er angeblich gewerbsmäßig verbotene oder ungenehmigte Handelsgeschäfte vermittelt habe. Dabei soll V. zwei für das iranische Atomprogramm geeignete und bestimmte Hochgeschwindigkeitskameras vermittelt haben. Zudem soll der Geschäftsmann angeblich den Kauf strahlungsfester Detektoren vermittelt haben, die vom Iran-Embargo erfasst werden. (Az: 5-3 StE 04/08-1-1/08)
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Am 11. Aug. 2008 unter:
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