"Kriminelle Vereinigung"
Staatsanwaltschaft legt Revision gegen "Sturm 34"-Urteile ein
Das Landgericht Dresden hatte am vergangenen Mittwoch zwei der fünf angeklagten "Sturm 34"-Mitglieder zu mehrjährigen Haftstrafen und einen Mann zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zwei weitere Männer wurden freigesprochen.
Den Anklagepunkt der Bildung einer kriminellen Vereinigung ließ das Gericht fallen und begründete dies mit einem fehlenden Gruppenwillen. Die Staatsanwaltschaft sieht in "Sturm 34" eine kriminelle Vereinigung, auch wenn nicht alle Mitglieder an den Überfällen beteiligt gewesen seien.
Die Kameradschaft war im April 2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Die aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehende Gruppe soll für gewalttätige Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein.
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Am 12. Aug. 2008 unter:
justizStichworte:
« SPD listet Beispiele für Zusammengehen von CDU und Linke auf
Streit um Zahl der Mauertoten »
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