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Bayerisches Rauchverbotsgesetz bestätigt

Öffentliche Gaststätten

Das bayerische Rauchverbot in Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entsprechende Verfassungsbeschwerden zurück. Die bayerischen Regelungen des generellen Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hieß es.

Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sagte, er könne sich vorstellen, dass auch andere Länder nun die Regelung des Freistaats übernähmen. Diese habe schließlich den "höchstrichterlichen Segen bekommen". Das Karlsruher Urteil zeige, dass der Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen Bayerns umfassend gewährleistet sei.

Die Richter argumentierten, durch die Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte werde das dem Gesetz zugrundeliegende Regelungskonzept nicht in Frage gestellt. Schließlich handle es sich hier um eine bis zum Jahresende 2008 befristete Übergangsregelung. Auch die rechtliche Möglichkeit, Gaststätten zu nichtöffentlichen Raucherclubs zu erklären, in denen weiter geraucht werden darf, wurde von den Verfassungsrichtern nicht beanstandet. Die Gaststättenbetreiber könnten die Voraussetzungen für Raucherclubs leicht erfüllen. Es gebe hier weder unzumutbare wirtschaftliche Belastungen noch eine Ungleichbehandlung.

CSU-Fraktionschef Georg Schmid betonte: "Wer etwas für die Gesundheit der Menschen tun und eine verfassungsrechtlich eindeutige Regelung will, sollte dem bayerischen Vorbild folgen." Auch Landesgesundheitsminister Otmar Bernhard (CSU) ging davon aus, dass es jetzt eine Diskussion auf Bundesebene geben werde, in der die Staatsregierung ihre Regelung als "bayerisches Vorbild" vertreten werde.

Bayerns SPD-Fraktionschef Franz Maget sagte, das Problem bestehe darin, dass "in der Wirklichkeit sehr wohl viele Ausnahmen gemacht werden". Manche Gaststätten oder Kneipen würden generell zu geschlossenen Gesellschaften deklariert. Die umstrittene Raucherclub-Regelung bedeute das Nutzen eines Schlupfloches, das "eigentlich im Gesetz nicht vorgesehen" sei. Deshalb fordere die SPD, ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu prüfen, ob dessen Vollzug gewährleistet werden könne.

Der bayerische FDP-Generalsekretär Martin Zeil kündigte eine Gesetzesinitiative der "künftigen FDP-Landtagsfraktion" an. Die FDP bleibe "bei ihrem Gesetzentwurf, der nicht auf Bevormundung, sondern auf Freiheit und Verantwortung setzt".

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur zeigte sich erfreut, dass die Raucherclubs als verfassungsgemäß bestätigt wurden. "Unser Kampf ist mit dem Urteil nicht beendet", sagte Vereinsgeschäftsführer Heinrich Kohlhuber. Der Landtag müsse das Rauchverbot noch "verträglicher und unbürokratischer" gestalten.

(Az. 1 BvR 3198/07; 1 BvR 1431/08)