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Kabinett will flexible Arbeitszeitregelungen besser absichern

Schadenersatz bei Insolvenz

Arbeitnehmer, die für längerfristige Freistellungen von ihrer beruflichen Tätigkeit Arbeitszeit oder Lohn ansparen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig bei einer Insolvenz des Arbeitgebers Anspruch auf Schadenersatz haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur "Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch (13. August) in Berlin.

Das Ministerium verwies anschließend darauf, dass sich immer mehr Beschäftigte angespartes Arbeitsentgelt in längeren Freistellungsphasen auszahlen ließen. Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sollten diese Langzeitkonten attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Neben den traditionellen Überstunden- und Gleitzeitkonten hätten sich seit 1998 zunehmend Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen - etwa zur Weiterbildung, Kinderbetreuung, Pflege oder ein "Sabbatical" - verwendet werden können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun das Wertguthaben im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers besser abgesichert werden.

Künftig können Arbeitnehmer demnach die Wertguthabenvereinbarung kündigen, wenn der Arbeitgeber keinen Insolvenzschutz abschließt. Ist die Insolvenzsicherung nicht ausreichend, sollen sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Neu eingeführt werden soll zudem eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln.